16.12.2024 – Stromanbieter Rabot Energy hat in seiner App einen Smart Meter Order Button installiert. Kund:innen können hierüber einfach per Klick ein intelligentes Messsystem zum aktuell gültigen Preis beantragen.
Die Beantragung beim grundzuständigen Messstellenbetreiber übernimmt Rabot Energy. Für Besitzer von Elektroautos oder Wärmepumpen trägt das Unternehmen auch die einmalige Gebühr des Messstellenbetreibers in Höhe von derzeit 30 Euro, die beim Einbau auf Kundenwunsch anfällt. Nutzer:innen tragen so lediglich die jährlichen Betriebsgebühren für ihren intelligenten Stromzähler, also 50 Euro in Haushalten mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und 20 Euro ohne solche Assets. Ob sich ein Smart Meter im Einzelfall lohnt, können Interessent:innen im 1-Minuten-Check auf der Rabot Energy Webseite herausfinden.
„Durch unseren Service kommen Verbraucher einfach und günstig an einen Smart Meter. In der Kombination mit einem dynamischen Tarif können sie so ihre Stromkosten signifikant senken“, erklärt Jan Rabe, CEO von Rabot Energy.
Zählergebühr in der Diskussion
Mit der Aktion will der Ökostromanbieter Verbraucherinnen gleichzeitig die Möglichkeit bieten, intelligente Messsysteme zu den bisher geltenden Konditionen zu beziehen. Aktuell profitieren Verbraucher jedoch noch von sehr günstigen Preisen und haben das Recht, den Einbau von Smart Metern beim zuständigen Messstellenbetreiber einzufordern. Es ist jedoch durchaus möglich, dass sich die Rahmenbedingungen verändern.
Am 13. November 2024 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-Novelle) beschlossen – einschließlich zahlreicher Anpassungen des Messstellenbetriebsgesetzes, welches die Rollout-Verpflichtungen der grundzuständigen Messstellenbetreiber sowie die dafür abrechenbaren Gebühren regelt.
So sieht die Novelle vor, dass die jährlichen Betriebsgebühren für intelligente Messsysteme ansteigen. Wird das Smart Meter auf Kundenwunsch installiert, soll die einmalige Gebühr für den Einbau von 30 auf 100 Euro angehoben werden. Daneben wird eine jährliche Zusatzgebühr von 30 Euro eingeführt.
Zudem könnten die grundzuständigen Messstellenbetreiber künftig den Wunsch auf Einbau eines Smart Meters mit Begründung ablehnen und sind auch nicht mehr verpflichtet, den Einbau innerhalb von vier Monaten durchzuführen.
Ob die EnWG-Novelle noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, ist fraglich. Die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des Einbaus und Betriebs von intelligenten Messsystemen wird allerdings auch die nächste Regierung beschäftigen. (pq)