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Theben Smart Energy zertifiziert Steuertechnik im Pilotprojekt

15.01.2024 – Mit seinem Mehrwertmodul wird Theben Smart Energy das Zertifizierungsverfahren gemäß BSI-Technischen Richtlinie TR-03109-05 in einem Pilotprojekt durchlaufen. 

 SMGW mit Mehrwertmodul der Theben Smart Energy (Bild: Theben Smart Energy GmbH)

SMGW mit Mehrwertmodul der Theben Smart Energy (Bild: Theben Smart Energy GmbH)

Flexible Verbraucher erhalten über die Regelungen des §14a EnWG künftig vergünstigte Netzentgelte im Gegenzug für die Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung. Dafür muss der Messstellenbetreiber die Steuerbarkeit über das Smart Meter-Gateway (SMGW) herstellen – ab 2025 als verpflichtende Zusatzleistung des Messstellentriebs. Die Anforderungen an solche Steuerlösungen, die mit einem SMWG betrieben werden, sind in der BSI-Technischen Richtlinie TR-03109-05 definiert. Damit Messstellenbetreiber rechtskonform Steuerungssignale übermittelt oder Submeter anbinden können, muss die Einhaltung der dort definierten Interoperabilitäts- und Security-Anforderungen durch eine entsprechende Zertifizierung der Lösung nachgewiesen werden. Theben Smart Energy wird das Zertifizierungsverfahren in einem Pilotprojekt durchlaufen.   

„Aufgrund der hohen Dringlichkeit bei der Umsetzung des §14a EnWG sind wir sehr dankbar, dass wir durch dieses Pilotverfahren unseren Kunden frühzeitig zertifizierte Steuertechnik bereitstellen können.“, kommentierte Ruwen Konzelmann, Geschäftsführer der Theben Smart Energy die Vergabe des Pilotprojekts durch das BSI.    

Steuerbox der Theben Smart Energy (Bild: Theben Smart Energy GmbH)

Mehrwertmodul in Zertifizierung 

Zertifizierungsgegenstand ist das sogenannte „Mehrwertmodul“. Aufgesteckt auf das SMGW sorgt es unter Einhaltung der Vorgaben der TR-03109-5 für die sichere Weitergabe eines externen Steuerbefehls in die Geräte oder das Energiemanagementsystem der Kundenanlage. Konkret findet im Zertifizierungsgegenstand eine Steuerung über EEBUS statt. Eine Erweiterung um zusätzlich Protokolle ist dabei perspektivisch möglich und ermöglicht damit grundsätzlich auch Anwendungsfälle über die netzdienliche Steuerung hinaus.  

 „Parallel werden wir mit unserem Kooperationspartner VIVAVIS auch die Steuerbox für die Zertifizierung vorbereiten.“, ergänzt Konzelmann die Planungen. Eine Steuerbox mit Relaiskontakten muss nur hinsichtlich ihrer Interoperabilität zertifiziert werden. Für die Steuerbox mit digitalem Ausgang wird zusätzlich der Nachweis der IT-Sicherheit benötigt. Beide Produkte sollen ebenfalls rechtzeitig für die Umsetzung des §14a EnWG zertifiziert zur Verfügung stehen.(pq) 

 www.theben-se.de