17.01.2025 – Vor gut einem Jahr startete die Bundesnetzagentur den sogenannten NEST-Prozess zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasverteilnetze sowie Gasfernleitungsnetze. Jetzt wurde ein Zwischenstand veröffentlicht.
Damit will die Bundesnetzagentur “nach einem intensiven Jahr der Diskussion” den Netzbetreibern Orientierung über das künftige Gesamtkonzept geben. Konkret handelt es sich um Entwürfe der Regelungen für die Anreizregulierung und Kostenbestimmung. Darüber hinaus macht die Bundesnetzagentur die zentralen Erwägungen und Begründungen hierzu transparent und stellt vertiefende Materialien zu den einzelnen Verfahren bereit.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Die Netzbetreiber unternehmen erhebliche Anstrengungen und Investitionen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Dabei wollen wir sie noch stärker unterstützen. Wir wollen, dass die Regulierung schneller und einfacher wird. Wir schaffen attraktive und stabile Rahmenbedingungen für die Investitionen der Netzbetreiber. Zugleich setzen wir Anreize, dass jeder investierte Euro bei den Netznutzern den größtmöglichen Nutzen bringt. Dazu stärken wir den Effizienzvergleich und setzen Anreize zur Förderung der Energiewendekompetenz.” Gleichzeitig stelle man sicher, „dass die Netzkosten nicht höher steigen als unbedingt notwendig.“
Festlegungsverfahren RAMEN
Die Rahmenfestlegung setzt die wesentlichen Pfeiler des künftigen Regulierungssystems zur Bestimmung der zulässigen Kosten und ist bereits relativ weit fortgeschritten. Darauf aufbauend werden in verschiedenen Methodenfestlegungen die einzelnen Elemente ausgestaltet. Neu ist hier die Länge der Regulierungsperiode von drei Jahren nach einer Übergangsperiode in der bekannten Länge von fünf Jahren. In der Übergangsperiode von fünf Jahren ist die Anpassung der Betriebskosten über ein gesondertes Anpassungsinstrument vorgesehen.
Wie auch in der bisherigen Regulierung wird es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Netzbetreiber geben. Mit Blick auf sehr kleine Netzbetreiber mit einem eigenen Kostenniveau bis 500.000 EUR soll zudem ein „Verfahren für Kleinstnetzbetreiber“ ermöglicht werden.
Der Kapitalkostenabgleich soll für den Strombereich in seiner bisherigen Form fortgeführt werden. Der Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile wird gegenüber dem heutigen Stand reduziert.
Auch zukünftig soll es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor und einen Effizienzvergleich geben. Um den effizienten Einsatz von Redispatch anzureizen, werden die Kosten in den Effizienzvergleich einbezogen.
Die Qualitätsregulierung soll auch in der zukünftigen Regulierung Anreize zum Erhalt der Versorgungsqualität setzen. Neu ist hierbei das Element der Energiewendekompetenz.
Festlegungsverfahren StromNEF/GasNEF
Für das Ausgangsniveau wird das Konzept der Kapitalerhaltungskonzeption geändert. Dabei soll lediglich die Realkapitalerhaltung zur Anwendung kommen. Ferner wird eine pauschalierte Bestimmung der Kapitalkosten (WACC) und eine pauschale Bestimmung des anerkennungsfähigen Umlaufvermögens eingeführt. Die Gewerbesteuer wird nach dem vorliegenden Entwurf weiterhin kalkulatorisch ermittelt.
Kapitalverzinsung/Effizienzvergleich
In Vorbereitung eines weiteren Austauschtermins zur Kapitalverzinsung werden zunächst das im Auftrag der Bundesnetzagentur erstellte Gutachten sowie eine Einordnung der Bundesnetzagentur dazu veröffentlicht.
Beim Effizienzvergleich veröffentlicht die Bundesnetzagentur ein Papier, in dem der Sachstand zu zentralen Fragen zusammengefasst wird. Vertieften fachlichen Diskussionsbedarf gibt es insbesondere noch zur Heterogenität der Netzbetreiber und zur angemessenen Berücksichtigung des vorausschauenden Netzausbaus.
Ausblick
Mit der Veröffentlichung bekommt die Branche bereits jetzt die Möglichkeit, Stellungnahmen zu Tenor und Erwägungen einzureichen. Die förmliche Konsultation fertiger Entwürfe wird im zweiten Quartal beginnen. Damit soll eine möglichst umfassende und transparente Einbeziehung der Branche sichergestellt werden.
Auch der Zeitplan für das Jahr 2025 wird bereits jetzt veröffentlicht, damit interessierte Akteure sich darauf einstellen können, welche Fachdiskussion wann geführt werden wird. (pq)