Einheitliche Stromgebotszone soll bleiben

16.12.2025 – Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seinen „Aktionsplan Gebotszone“ veröffentlicht. Kernaussage: Deutschland will an der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone festhalten.  

Bild: Alexander / stock.adobe.com

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Mit der Veröffentlichung des Aktionsplans reagiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf eine Studie des Verbands der europäischen Stromnetzbetreiber, in der Deutschland nahegelegt wurde, seine Stromgebotszone in fünf Gebiete aufzuteilen. Als Reaktion auf diesen Vorschlag hat das BMWE den „Aktionsplan Gebotszone“ erarbeitet und bereits an die Europäische Kommission übermittelt – verbunden mit der Entscheidung, an der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Gebotszone festzuhalten.  

Durch den Erhalt der einheitlichen Gebotszone soll in Deutschland weiterhin ein einheitlicher Börsenstrompreis gelten. Das Ministerium argumentiert unter anderem, dass eine Neukonfiguration der Stromgebotszone die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen würde, zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führe und die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einigen Regionen infrage stelle.  

Die Vorschläge  

Inhaltlich benennt der Aktionsplan Gebotszone eine Reihe von Maßnahmen, wie bestehende Netzengpässe reduziert und zugleich die europäischen Vorgaben über die Mindesthandelskapazitäten für Strom eingehalten werden können. Einige der vorgeschlagenen Schritte zielen auf die Erhöhung von Netzübertragungskapazitäten, die Optimierung des Engpassmanagements sowie die bessere Synchronisierung von Netz, Erzeugung, Verbrauch und Stromspeicher ab. (cp) 

www.bundeswirtschaftsministerium.de 

Beitragsbild: Alexander / stock.adobe.com