13.06.2023: Die Bundesnetzagentur hat jetzt Eckpunkte einer höheren Eigenkapitalverzinsung für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht.
Investitionen in die Netze ermöglichen, ohne die Netznutzer über Gebühr zu belasten – in diesem Spannungsfeld bewegt sich die Diskussion um die Eigenkapitalverzinsung für die Netzbetreiber seit jeher. Während die Netzbetreiber auf den hohen und dringlichen Investitionsbedarf im Zuge der Energiewende bei gleichzeitig steigenden Zinsen verweisen, mahnen Industrie- und Verbraucherorganisationen vor übermäßig steigenden Netzentgelten. Nun hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur einen Vorschlag erarbeitet, der bis zum 31.08.2023 zur Konsultation steht.
„Wir berücksichtigen die aktuelle Entwicklung des Zinsumfelds. Deswegen wollen wir neue Investitionen besser verzinsen und schaffen so spürbare Anreize für Investitionen bei den Netzbetreibern. Gleichzeitig wollen wir den langfristig zu niedrigen Zinsen finanzierten Bestand nicht übermäßig vergüten. Denn: Die Renditen der Netzbetreiber werden von den Netznutzern bezahlt, also Haushalten, Industrie und Gewerbe. Die Mehrbelastung dort muss auf das Notwendigste begrenzt bleiben“, erläutert Klaus Müller, Präsident der der Bundesnetzagentur, die Interessenabwägung.
Anpassung im Kapitalkostenaufschlag
Neue Investitionen in Netzausbau- und Netzanschlussvorhaben sollen demnach durch eine Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes im sogenannten Kapitalkostenaufschlag stärker gefördert werden. Im Kapitalkostenaufschlag werden auf Antrag der Netzbetreiber neue Investitionen in der laufenden Regulierungsperiode in die Erlösobergrenze aufgenommen. Mit diesem Instrument will die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass Investitionen unmittelbar und nicht erst nach Ende der fünfjährigen Regulierungsperiode zurückverdient werden können.
Variabler Basiszinssatz für neue Investitionen
Bislang wurde für den Basiszins ein 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes herangezogen. Der risikolose Basiszins betrug bislang 0,74 Prozent. Im ersten Quartal 2023 beträgt dieser im Durchschnitt – wie auch jetzt aktuell Anfang Juni 2023 – 2,8 Prozent.
Künftig soll sich der Eigenkapitalzinssatz im Kapitalkostenaufschlag aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufsrendite) zuzüglich eines konstanten angemessenen Wagniszuschlags von aktuell rund 3 Prozent ergeben. Ergänzt um die steuerlichen Folgen würde der Eigenkapitalzinssatz im Kapitalkostenabgleich nach den aktuellen Prognosen für 2024 etwa 7,09 Prozent, inkl. Gewerbesteuer etwa 8,1 Prozent betragen.
Die Bundesnetzagentur schlägt vor, dass das neue System nun auf Basis des ersten Quartals des Jahres einen Planwert für den Basiszins des Folgejahres vorgibt. Nach Ablauf des Jahres wird dieser durch den tatsächlich eingetretenen Basiszins ersetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass das eingesetzte Eigenkapital eines jeden Jahres die eingetretene Basisverzinsung gesichert zurückverdient.
Zinssatz für Bestandsanlagen unverändert
Nach dem Vorschlag der Bundesnetzagentur profitieren nur neue Investitionen im Kapitalkostenaufschlag von der Anpassung des Zinssatzes. Für den Anlagenbestand dagegen soll der Eigenkapitalzinssatz dem Eckpunktepapier zufolge unverändert bei den im Oktober 2021 festgelegten 5,07 Prozent bleiebn. Diese Differenzierung schütze Haushalte, Gewerbe und Industrie vor einer ungerechtfertigt hohen Belastung. Die niedriger verzinsten und entsprechend abgesicherten Investitionen, die sich im Bestand der Netzbetreiber befinden, konnten in den vergangenen Jahren im Umfeld äußerst niedriger Zinssätze auch langfristig entsprechend günstig finanziert werden, so die Bundesnetzagentur.
Ähnliches wird für die Investitionen im Offshorebereich vorbereitet, die Mitte Oktober 2023 entsprechend kalkuliert und mit dem Regulierer abgestimmt werden müssen.