26.08.2025 – Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT Germany sieht einen akuten Reformbedarf bei den Netzzugängen – und mahnt vor Engpässen beim Zugang zum Stromnetz.
In einem aktuellen Positionspapier „Politische Impulse zur Weiterentwicklung des Netzanschlussprozesses“ stellt der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT Germany Ideen für die Reform des Netzanschlussverfahrens vor, um die hohe Nachfrage nach Netzanschlüssen besser zu steuern und die begrenzten Ressourcen effizienter zu nutzen. „Der enorme Ansturm auf Netzanschlüsse – vor allem durch Batteriespeicher – zeigt, dass die aktuellen Regeln nicht mehr zur Realität des Energiemarkts passen. Ohne Reformen droht der Zugang zum Stromnetz zum Engpass für systemrelevante Kraftwerke, Rechenzentren und Industriekunden zu werden. Wir brauchen dringend neue Anschlussverfahren, smarte Lösungen zur Ressourcennutzung und mehr Flexibilität bei Planung und Ausbau der Umspannwerke als zentrale Drehkreuze“, fasst Tim Meyerjürgens, CEO von TenneT Germany, die Forderungen zusammen.

Symbolbild: TenneT Germany hat in seinem Positionspapier Forderungen und Vorschläge aufgestellt, um einen Kurswechsel bei den Netzanschlussverfahren anzustoßen. (Bild: AJORON / stock.adobe.com)
Ein Strauß an Vorschlägen
Bisher gilt bei der Vergabe von Anschlüssen die Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNav), nach der Netzanschlüsse unabhängig von Technologie, angefragter Kapazität oder Systembeitrag nach Eingang der vollständigen Unterlagen vergeben werden. Nach Ansicht von TenneT Germany ist dieses Verfahren angesichts der wachsenden Komplexität nicht mehr zeitgemäß und sollte reformiert werden. Hierzu hat der ÜNB mehrere Vorschläge in sein Positionspapier aufgenommen:
Demnach sollen Batteriespeicher zügig aus dem bisherigen Vergabeverfahren für Netzzugänge nach dem KraftNav herausgelöst werden, da das aktuelle Windhundprinzip „first come, first served“ wenig zielführend sei. Stattdessen schlägt TenneT vor, kurzfristig ein eigenes, auf Speicher zugeschnittenes Anschlussverfahren aufzusetzen, das alle Projekte nach ihrem Beitrag zur Systemsicherheit und ihrer Realisierbarkeit bewertet und so den Netzzugang steuert.
Eine weitere Idee zielt auf die deutlich effizientere Nutzung von begrenzten Kapazitäten an Schaltfeldern ab – inklusive einer verbindlichen Mindestbelegung von 50 Prozent sowie rechtliche Erleichterungen zur gemeinsamen Nutzung durch mehrere Anschlussnehmer.
Zudem sollen benötigte Umspannwerke vorausschauender geplant und erweitert werden, einschließlich der rechtlichen Möglichkeit zur Sicherung von Erweiterungsflächen und der Mitplanung zusätzlicher Anschlusspunkte für zukünftige Bedarfe.
Auch die Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher sollte nach Meinung des ÜNB an klare Netzdienlichkeitskriterien geknüpft werden, um so Anreize für netzfreundliches Verhalten und eine bessere Auslastung vorhandener Kapazitäten zu schaffen.
Schließlich sollen Baukostenzuschüsse zielgerichtet ausgestaltet werden – abhängig von den tatsächlichen Systemkosten, die ein Netzanschluss verursacht. Auf diese Weise könne die Ansiedlung an systemoptimierten Standorten gefördert werden. (cp)


