16.09.2024 – Um die Berechnungen der reduzierten Netzentgelte für regelbare Verbraucher nach § 14a zu vereinfachen, hat die regiocom ihr Kalkulationstool erweitert.
Gemäß §14a des EnWG sind Netzbetreiber angehalten, den Besitzern von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte anzubieten. Hierfür können Netzbetreiber entweder eine pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1), eine prozentuale Arbeitspreisreduzierung (Modul 2) oder eine zeitvariable Netzentgeltreduzierung (Modul 3 nur in Kombination mit Modul 1) als Berechnungsgrundlage anwenden. Diese reduzierten Entgeltberechnungen müssen die Netzbetreiber jedoch mit in die Gesamtkalkulation der jährlichen Netznutzungsentgelte aufnehmen, die zum 1. Januar eines Jahres an die für sie zuständigen Regulierungsbehörden zu melden sind.
Beide Aufgaben – also die Kalkulation der finalen jährlichen Netznutzungsentgelte unter Einbeziehung der reduzierten Netzentgelte für regelbare Verbraucher – unter einen Hut zu bringen, kann somit für Netzbetreiber mit erheblichen Aufwand verbunden sein. Vor diesem Hintergrund hat der Service-Dienstleister regiocom in Kooperation mit der NetzWerkStadt die Weiterentwicklung des Kalkulationssoftwaremoduls rcRegMan-KALK in Angriff genommen.
Testphase erfolgreich
Die Kooperationspartner haben zunächst eine Anforderungsspezifikation erstellt, um die Netzentgeltkalkulation hinsichtlich der reduzierten Netzentgelte nach Modul 1, 2 und 3 in die bestehende Softwarearchitektur von rcRegMan-KALK zu integrieren. Nach der Implementierungsphase wurde im Rahmen des darauffolgenden Testbetriebs das Feedback der verschiedenen Projektteilnehmer eingeholt. Mit der erfolgreichen Beendigung der Systemtests wurde das Add-on der Software allen Kunden, die mit diesem Modul arbeiten, bereitgestellt.
Das rcRegMan-KALK-Modul wird als Software as a Service mandantenbasiert zur Verfügung gestellt, sodass Anwender von bestimmten Administrationsaufgaben befreit werden können. Die Kundendaten werden zentral gespeichert, wobei die Datenqualität abgesichert und ein Datenvergleich zwischen den Jahren gewährleistet wird. Der erste Einsatz soll im Oktober 2024 mit der Netzentgeltkalkulation für das Jahr 2025 erfolgen. (cp)
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