10.12.2024 – Die Bundesnetzagentur hat nach Kritik aus den Reihen von Verbänden und einigen Energieversorgern zum geplanten Startermin des beschleunigten Lieferantenwechsels im April 2025 den Termin um zwei Monate nach hinten verschoben.
Etwas überraschend hat die Bundesnetzagentur in einer knappen Mitteilung den für den 4. April 2025 anvisierten Start des beschleunigten werktägliche Lieferantenwechsels in 24 Stunden (LFW24) um zwei Monate verschoben. Die zuständige Beschlusskammer im BNetzA entschied sich, die Implementations- und Testphase zu verlängern und legt nun die operative Umsetzung der Prozesse auf den 6. Juni 2025 fest: „Im Rahmen des Vollzuges der Festlegungen zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden (BK6-22-024) sowie der zeitgleich in Kraft tretenden Festlegung zur Übermittlung von Zählerstandsgängen (BK6-24-174) wird die Beschlusskammer im Rahmen ihres Ermessens zunächst für einen Zeitraum von rund zwei Monaten von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Für die operative Umsetzung bedeutet dies, dass alle bislang für ein Inkrafttreten zum 04.04.2025 vorgesehenen Umsetzungsinhalte stattdessen zum 06.06.2025 einzuführen sind“, verkündete die Behörde auf ihrer Webseite.
Zu knappe Implementierungs- und Testphase
Bei der Beschlusskammer seien nach Angaben der BNetzA in den vergangenen Wochen zahlreiche Rückmeldungen von Unternehmen zur Umsetzung des LFW24 eingegangen. So wurde von einer Vielzahl von Marktakteuren vorgetragen, dass der Auslieferungszeitpunkt der für die Umsetzung des LFW24 benötigten Software überwiegend erst Mitte des ersten Quartals 2025 liege. Aus diesem Grund würde die finale Implementierungs- und Testphase sehr knapp ausfallen – was eine Umsetzung zum vorgegebenen Stichtag 04.04.2025 erschwere.
„Die Bundesnetzagentur hat die aus den Marktrückmeldungen gewonnen Erkenntnisse kritisch gewürdigt. Die Richtschnur der Einführungsszenarien muss auch das Funktionieren des gesamten Marktes sein. Hierbei ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer tiefgreifenden und lange anhaltenden Störung der Marktkommunikation kommt, die sich zum Schaden der Verbraucher auswirken würde,“ begründet die BNetzA ihr Vorgehen.
Die Beschlusskammer geht nach eigenen Aussagen davon aus, dass alle betroffenen Akteure – Netzbetreiber, Lieferanten und insbesondere auch Software-Lieferanten – die nun verbleibende Zeit mit allen zur Verfügung stehenden Kräften nutzen werden, um zum 06.06.2025 alle erforderlichen Prozesse lauffähig zu implementieren.
Der gesamte Wortlaut der offiziellen Mitteilung kann hier auf der Seite der BNetzA eingesehen werden. (cp)