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Abschaltbare Lasten: BDI und VIK machen Druck

14.04.2023 – Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) und der VIK – Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. sprechen sich laut Informationen des Energiepolitischen Informationsdienstes dafür aus, den Konsultationsprozess für eine Anschlussregelung für abschaltbare Lasten zeitnah einzuleiten. Ziel sei, dass es zum Beginn des kommenden Winters ein marktbasiertes Instrument zur Lastreduzierung in kritischen Netzzuständen gibt. Tempo sei notwendig, weil die Implementierung der Informationstechnik einige Monate in Anspruch nehmen werde.

Industrie Stadt

Foto: Marcin (marcinjozwiak) / pixabay.com

Seit dem Auslaufen der Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) im Juni 2022 steht den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) kein marktbasiertes Instrument zur Lastreduzierung in kritischen Netzzuständen zur Verfügung. Anfang dieses Jahres veröffentlichten die ÜNB eine offizielle Abfrage zur Teilnahme von Industrieunternehmen an freiwilligen, nicht vergüteten Lastreduzierungen zur Verhinderung einer Abschaltkaskade nach § 14 EnWG.

BDI und VIK halten es daher für nötig, die Konsultation der vorgesehenen Anschlussregelung der AbLaV mit dem Namen „Systemdienstleistungsprodukt im Echtzeitbereich aus abschaltbaren Lasten“ (SEAL) zeitnah einzuleiten, damit den ÜNB im kommenden Winter wieder ein marktbasiertes Instrument zur Sicherstellung der Systemsicherheit zur Verfügung steht.

Wichtige Maßnahme der Netzreserve

Marktbezogene Maßnahmen nach § 13 Absatz 1 EnWG, wie etwa abschaltbare Lasten, waren bisher neben den Kraftwerken eine wichtige Maßnahme der Netzreserve, die dazu dient, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund des nunmehr fast vollzogenen Ausstiegs aus der- Kernenergie sowie des fortschreitenden Kohleausstiegs bei gleichzeitig noch immer stockendem EE-Ausbau und des verzögerten Netzausbaus hat das deutsche Stromsystem aus Sicht der Industrie an gesicherter Leistung und damit an Versorgungssicherheit verloren.

Bezüglich der Ausgestaltung der vorgesehenen Anschlussregelung der AbLaV sprechen sich BDI und VIK daher dafür aus, die Teilnahme hieran einem möglichst breiten Anwenderkreis zu ermöglichen, damit in einem durch erneuerbare Energien zunehmend fluktuierendem Stromangebot auf der energieintensiven Nachfrageseite mehr Flexibilität gehoben werden kann.

Es gelte dabei jedoch zu beachten, dass die Bereitstellung von Flexibilität nicht Kerngeschäft von Industrieunternehmen ist. Die Bereitstellung flexibler Nachfrage seitens der Industrie, sprich die Vornahme von Produktionsunterbrechungen auf Abruf, sollte daher durch vergütete marktbasierte Instrumente gefördert werden, statt durch freiwillige Lastreduzierungen zu erfolgen, so BDI und VIK. (ds)

www.vik.de
www.bdi.eu