Mit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wurde die Fernsteuerbarkeit über das intelligente Messsystem ab 2025 verpflichtend. Dabei ist mit einem schnellen Ansteigen der entsprechenden Einbaufälle zu rechnen, da insbesondere Anlagenbetreiber mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG von ihrem Messstellenbetreiber gleichzeitig mit dem Einbau des intelligenten Messsystems den Einbau einer Steuerlösung verlangen müssen.
Grundlage dafür ist eine Änderung im §9 EEG. Die Norm sieht vor, dass die „Betreiber von Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und die Betreiber von Anlagen, die hinter einem Netzanschluss mit mindestens einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben werden, sicherstellen, dass bei ihren Anlagen und KWK-Anlagen spätestens zusammen mit dem intelligenten Messsystem technische Einrichtungen eingebaut werden, die notwendig sind, damit über ein Smart-Meter-Gateway […] Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit […] die Ist-Einspeisung abrufen können und die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln können.“
Übersetzt bedeutet dies, dass jeder neue 14a-Kunde (also insbesondere alle Käufer eines E-Autos oder einer Wärmepumpe) mit Einbau des intelligenten Messsystems die Herstellung der Steuerbarkeit verlangen müssen. Ein intelligentes Messsystem wiederrum ist Pflicht für den 14a-Tarif, den der Anschlussnehmer bei der Neuinbetriebnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung abschließen muss. Die Herstellung der Steuerbarkeit über das intelligente Messsystem kann gemäß §34 MsbG von Anlagenbetreibern und anderen Marktteilnehmern ab 2025 vom Messtellenbetreiber verlangt werden. Im Ergebnis heißt dies, dass ab 2025 eine skalierfähige technische Lösung für die Steuerung über das intelligente Messsystem vorhanden sein muss.
SKALIEREN MIT SMGW UND STEUERLÖSUNG AUS EINER HAND
Um diese Anforderung als Messstellenbetreiber effizient umsetzen zu können, gilt es die bis dahin verbleibende Zeit bestmöglich zu nutzen. Theben Smart Energy unterstützt dabei mit technischen Lösungen aus einer Hand. Unser performantes Smart Meter Gateway CONEXA wird dabei um eine FNN-konforme Steuerbox SELEXA (mit Relaiskontakten oder zusätzlicher digitaler Schnittstelle über EEBus) oder das Mehrwertmodul (mit EEBus) ergänzt. Beide Lösungen erfüllen alle Anforderungen der netzdienlichen und marktorientierten Steuerung. Insbesondere ist im Fall der Steuerbox mit digitaler Schnittstelle oder dem Mehrwertmodul auch die stufenlose Steuerung bereits Bestandteil der Lösung.
Im Rahmen der Geräte-Entwicklung wurden alle bekannten Anforderungen der TR-03109-5 berücksichtigt, so dass sowohl über die „Beschleunigte Sicherheitszertifizierung (BSZ)“ die Sicherheitsleistungen bestätigt sowie über die TR-Zertifizierung die Interoperabilität in einem überschaubaren Zeitrahmen erfolgreich nachgewiesen werden können. Das Mehrwertmodul wurde vom BSI im Rahmen der Vergabe von Zertifizierungspiloten ausgewählt und befindet sich somit bereits im Zertifizierungsverfahren.
ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG GEWÜNSCHT?
Darüber hinaus unterstützt die advalju – eine gemeinsame Tochter von Theben Smart Energy und der Heinz Lackmann GmbH & Co. KG – Messstellenbetreiber, Dienstleister, Start-Ups und all jene, die über das SMGW Daten empfangen oder die Regelung von Anlagen vornehmen wollen. Das Dienstleistungsportfolio erstreckt sich von der Beratung über den Aufbau der aEMT- und Mehrwertservices und die Bereitstellung der CLS-Hardware bis hin zu einem Geräte- und Applikationsmanagement inklusive Updateservice oder einem Monitoring und einer Auswertung von energiewirtschaftlich relevanten Daten.
Dabei ermöglicht es advalju diesen Marktakteuren insbesondere, ihre jeweiligen use cases über die SMGW-Infrastruktur ohne Aufwand in der Entwicklung oder Umstellung Ihrer Produkte abzubilden. Die BSI-konforme Anbindung der Systeme übernimmt advalju.
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