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E.ON-RWE-Transaktion: EU-Gericht verhandelt zweite Klage

18.04.2023 – Das Gericht der Europäischen Union hat für den 18. und 19. April zwei mündliche Verhandlungstage für Klagen gegen die E.ON-RWE-Vereinbarung angesetzt. Elf Energieversorger hatten im Januar 2021 Nichtigkeitsklagen gegen die Freigabe der EU-Kommission zur Übernahme der RWE-Tochter innogy durch E.ON eingereicht. Die klagende Naturstrom AG sieht durch die einvernehmliche Aufteilung von Einflusssphären zwischen den beiden Großkonzernen den Wettbewerb gefährdet.

Justitia Europaflagge

Foto: Gerd Altmann (geralt) / pixabay.com

„Die ausklingende Energiepreiskrise zeigt aktuell deutlich, wie wichtig ein funktionierender Wettbewerb in der Endkund:innenbelieferung ist“, sagt Dr. Kirsten Nölke, Vorständin bei Naturstrom. „Viele Strom- und Gasanbieter haben zuletzt ihre Preise gesenkt, es ist spürbar Bewegung im Markt. Doch die enorme Marktmacht von E.ON lässt uns zweifeln, ob das auch langfristig so bleibt.“

Im Rahmen der Transaktion hatten E.ON und RWE die damalige RWE-Tochter innogy zerschlagen und – nach Ansicht der klagenden Energieversorger – Geschäftsaktivitäten so untereinander getauscht, dass die Großkonzerne nicht mehr im Wettbewerb zueinander stehen. E.ON hat das Endkund:innengeschäft und den Netzbetrieb von innogy übernommen, RWE behielt das Erzeugungsgeschäft von innogy und erhielt zusätzlich die Erzeugungs-Assets von E.ON sowie eine Beteiligung am früheren Konkurrenten. Diese liegt derzeit bei rund 15 Prozent. Damit sind RWE in der Stromerzeugung und im Stromgroßhandel und E.ON im Netzbetrieb und der Kundenbelieferung die bestimmenden Akteure geworden.

Die Klagen von zehn Kommunalversorgern und Naturstrom, die nun vor dem EU-Gericht verhandelt werden, richten sich gegen den Freigabebeschluss der EU-Kommission zur Übernahme der RWE-Tochter innogy und somit des Endkund:innen- und Netzgeschäfts von RWE durch E.ON (Fall M.8870).

Nach der Integration von innogy ist E.ON den klagenden Versorgern zufolge in rund 6.400 Stromnetzgebieten sowie in rund 2.600 Gasnetzgebieten und somit in weiten Teilen Deutschlands Grundversorger mit Marktanteilen von 70 Prozent und mehr geworden. Die neue E.ON halte ca. 9.000 Netzkonzessionen und sei an 430 kommunalen Versorgern beteiligt.

Bündnis #wirspielennichtmit kritisiert die Vereinbarung

Die Kritik gegen die Vereinbarung gehe über die elf klagenden Energieversorger hinaus. In der Initiative #wirspielennichtmit hat sich ein Bündnis aus Akteuren der Energiewirtschaft, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammengefunden. Neben den klagenden Unternehmen Naturstrom AG und Eins Energie in Sachsen gehören dazu mehr als 30 Unternehmen, Verbände, Bürgerenergiegesellschaften und Vereine, darunter Green Planet Energy, EWS Schönau, Polarstern, die Bürgerwerke, die GLS Bank, der Grüner Strom Label e.V., der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft, der Bund der Energieverbraucher und der B.A.U.M. e. V.

Nach Abschluss der mündlichen Verhandlung wird das Gericht die Argumente beider Seiten prüfen. Mit einer kurzfristigen Urteilsverkündung sei nicht zu rechnen. (ds)

www.wir-spielen-nicht-mit.de