22.04.2026 – Die Europäische Kommission hat das Entlastungsinstrument für die energieintensive Industrie genehmigt.
Die Bundesregierung wird für die Jahre 2026 bis 2028 den Industriestrompreis einführen. Nun hat die Europäische Kommission hat die nationale Richtlinie dazu beihilferechtlich genehmigt und damit den Weg freigemacht für eine weitergehende Entlastung der energieintensiven Industrie. Angesichts hoher Energiepreise sieht die Bundesregierung die Maßnahme als wichtigen Baustein, um Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland planbar zu sichern und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie zu unterstützen.
Der Industriestrompreis soll die strom- und handelsintensiven Unternehmen aus 91 Sektoren bei den Stromkosten entlasten. Der Zielpreis des Instruments liegt bei 5 ct/kWh und wird auf Grundlage des Großhandelsstrompreises bestimmt. Potenziell mehrere tausend Unternehmen werden von dem Industriestrompreis profitieren. Hierzu zählen wesentliche Teile der klassischen energieintensiven Industrie, etwa aus den Bereichen Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas aber auch Branchen wie die Halbleiterfertigung. Weitere (Teil-)Sektoren sollen zu einem späteren Zeitpunkt – nach Genehmigung durch die Europäische Kommission – einbezogen werden, sofern die erforderlichen Strom- und Handelsintensitäten nachgewiesen werden können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchführung der Antragsverfahren zuständig und wird hierzu rechtzeitig vor dem Beginn des Antrags- und Auszahlungsverfahren Anfang 2027 auf seiner Internetseite die Unternehmen informieren. Die Beantragung erfolgt in 2027 rückwirkend für das Gesamtjahr 2026.Die Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten. Die Europäische Kommission führt derzeit zudem eine Konsultation zu kurzfristigen Anpassungen des Beihilferahmens „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF) durch. (pq)



