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Strompreisbremse: Green Planet Energy kündigt Klage an

15.12.2022 – Der Ökostromanbieter Green Planet Energy kündigt eine Klage gegen die Strompreisbremse an, sofern sie in der aktuell vorliegenden Fassung beschlossen wird. Dabei findet die Hamburger Ökoenergiegenossenschaft eine Strompreisbremse im Prinzip richtig. In der geplanten Ausgestaltung führe sie aber unter anderem dazu, dass Ökostromanbieter erst die Preise anheben müssten – die dann, mit höheren Ausgaben aus Steuermitteln, per Strompreisbremse wieder gedämpft würden.

Das Gesetz zur Strompreisbremse sieht vor, dass Produzenten von Ökostrom angesichts der krisenbedingt hohen Marktpreise entstehende Mehrerlöse abführen sollen. Mit diesem Geld soll die geplante Strompreisbremse zur Entlastung der Verbraucher:innen finanziert werden. Green Planet Energy kritisiert vor allem den im Gesetz formulierten Passus, wonach Wind- oder Solarkraftwerke, die ihren Strom über langfristige Lieferverträge – so genannte Power Purchase Agreements (PPA) – vermarkten, nicht gemäß der darin vereinbarten Preise abgeschöpft werden, sondern anhand von Referenzpreisen, die sich an den Börsenpreisen orientieren.

PPAs drohen zu platzen

Die fiktiven Referenzpreise würden meistens deutlich über den PPA-Preisen, zu denen Erneuerbaren-Anlagen-Betreiber ihren Strom liefern. Die Folge: Betroffene Ökostrom-Anlagen geraten in Liquiditätsschwierigkeiten, da die angenommenen Überschüsse nicht real verdient werden, aber dennoch vom Staat abgeschöpft werden. Dies könne im Extremfall sogar zu Insolvenzen führen. Die Folgen ließen sich aber noch mildern, wenn der Bundestag das Gesetz so ändert, dass die Abschöpfung vom PPAs erst zum Stichtag 1.12.2022 gilt.

Gelingt das nicht, würde allein bei Green Planet Energy eine erhebliche Anzahl von PPAs platzen, was zu Mehrkosten in Höhe von rund 25 Millionen Euro führen würde. Als Folge müsste Green Planet Energy – ausgerechnet wegen der Strompreisbremse – wohl die Strompreise erhöhen, sagt Nils Müller, Vorstand von Green Planet Energy: „Es geht aber nicht nur ums Geld, sondern auch um ökologisch sinnvolle Effekte. Einerseits sollen Menschen direkter am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt werden, doch genau solche Projekte würden jetzt Schaden nehmen.“

Als Beispiel nennt Müller eine große Photovoltaikanlage, deren Bau die Mitglieder der Ökoenergiegenossenschaft finanziert hätten, aus der sie seither Strom beziehen. Das Angebot ist laut Müller in dieser Form nun akut gefährdet. Laut eines Rechtsgutachtens der Kanzlei Becker Büttner Held ist die Bundesregierung auch über EU-Recht zur Stärkung von PPAs verpflichtet. Die geplante Abschöpf-Regelung laufe dem zuwider. (ds)

www.green-planet-energy.de