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Elektronische Rechnung richtig einsetzen

17.01.2022 – Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Baden-Württemberg die Pflicht, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbracht wurden. Für Rechnungen an Bundesbehörden gibt es sie schon seit 2020. Auch Bayern gehört zu den Vorreitern bei der E-Rechnung, die anderen Bundesländer folgen nach und nach. Doch der Zwang sollte laut IT-Dienstleister Cortility nicht den Blick auf die Chancen von XRechnung und ZUGFeRD verstellen.

Sascha Doerr Geschaeftsfuehrer cortility

„Richtig eingesetzt erleichtert die elektronische Rechnungsstellung die eigene Buchhaltung und führt zu schnelleren Zahlungen,“ erklärt Sascha Dörr, Geschäftsführer von Cortility. Foto: cortility gmbh

Flexibel in der Cloud oder für Massensendungen der eigene Server

Für Unternehmen mit wenigen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber oder wenn eine eigene Lösung zum jeweiligen Stichtag noch nicht produktiv ist, bietet der IT-Dienstleister Cloud-Lösungen an, die in die Prozesse der SAP-Welt integriert sind.

Die Stadtwerke Langen hat eine Lösung von Cortility seit Mitte 2021 im Einsatz. Kunden, die sehr viele elektronische Rechnungen versenden, entscheiden sich dem IT-Dienstleister zufolge eher für die On-Premise-Variante. „Durch die Installation unser E-Invoicing-Lösung in SAP ist es möglich, Rechnungen als XRechnung und im ZUGFeRD-Format zu erstellen und zu versenden. Die Ablage elektronischer Rechnungen erfolgt automatisiert im angebundenen Archivsystem. Ein Monitoring mit Hilfe des E-Invoice-Monitors erlaubt es, Fehler zu erkennen und bei Bedarf einen erneuten Versand der Rechnung auszulösen“, erläutert der Cortility-Geschäftsführer Sascha Dörr. Entsprechende Installationen sind laut Cortility bei Kunden seit 2019 im Einsatz. (ds)

www.cortility.de