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Bundesrat beschließt verpflichtende Kartenzahlungsoption für neue Ladesäulen

13.07.2023 – Öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektroautos, die ab dem 01. Juli 2024 in Betrieb gehen, müssen mindestens eine kontaktlose Bezahlart mit Debit- und/oder Kreditkarte anbieten. Einer entsprechenden Regierungsverordnung hat der Bundesrat Mitte Juni 2023 zugestimmt. Eigentlich war die Ausstattung zum kontaktlosen Bezahlen per Karte bereits ab 01. Juli 2023 für neue Ladesäulen verpflichtend vorgesehen, um so das spontane Adhoc-Laden unterwegs zu erleichtern. Allerdings gibt es nach Angaben der Bundesregierung auf dem Markt derzeit noch kein ausreichendes Angebot an Ladesäulen, die diese Vorgaben erfüllen können.

Öffentliche Ladesäulen, die ab dem 01. Juli 2024 in Betrieb gehen, müssen nach dem Beschluss des Bundesrates eine Option zur Kartenzahlung haben. Foto: www.shutterstock.com / Scharfsinn

In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat darüber hinaus, dass der Ausbau der E-Mobilität auch von der Akzeptanz durch die Verbraucher:innen abhänge. Ein einheitlicher Standard bei den bargeldlosen Bezahlsystemen erleichtere vor diesem Hintergrund das Auffinden geeigneter öffentlichen Ladesäule und könne daher zu Akzeptanzsteigerungen führen. Der Bundesrat fordert daher, die Zahlung per gängiger Debit- und Kreditkartensysteme als einheitlichen Standard zum bargeldlosen Bezahlen an Ladesäulen einzuführen.

Weiter weist der Bundesrat darauf hin, dass mit Inkrafttreten der geplanten europäischen AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation)-Verordnung eine weitere Überprüfung der bestehenden nationalen Regelungen notwendig werde. In diesem Zusammenhang fordert der Bundesrat von der Regierung, sich auf EU-Ebene stärker für verbraucherfreundliche Regelungen beim Laden von E-Autos einzusetzen. Besonderes Augenmerk legt der Bundesrat dabei auf die Steigerung der Preistransparenz.

Er bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene weiterhin für verbraucherfreundliche Regelungen beim Laden von Elektroautos einzusetzen – hierzu gehöre insbesondere auch eine Steigerung der Preistransparenz.

Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung“ finden Sie hier.

www.bundesrat.de