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E-Mobilitätstreiber Tankstelle?

22.10.2024 – Um den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland zu beschleunigen, sollen größere Tankstellenbetreiber durch eine Gesetzesänderung verpflichtet werden, ab dem Jahr 2028 an jeder ihrer Tankstellen mindestens einen Schnellladepunkt vorzuhalten.  

Mit dem „Gesetz zum Aufbau einer Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – EIG)“ werden Tankstellenunternehmen in die Pflicht genommen, den Ausbau der Ladeinfrastruktur hierzulande voranzutreiben. Spätestens ab Anfang 2028 müssen Tankstellenbetreiber mit mehr als 200 Stationen an jeder ihrer Tankstellen mindestens einen öffentlichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von 150 Kilowatt oder mehr installieren.  

„Wir sehen im neuen Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz eine Chance, Schwung in die Mobilitätswende zu bringen und vielleicht sogar das Henne-Ei-Problem zu lösen. Denn Hochlauf und Ladeinfrastruktur müssen parallel wachsen können“, kommentiert Hauke Hinrichs, CEO des E-Mobilitätsdienstleisters SMATRICS, das Vorhaben des Gesetzgebers.  

Symbolbild: Die Bundesregierung verpflichtet die großen Tankstellenunternehmen, bis zum Jahr 2028 rund 8.000 neue öffentliche Schnellladepunkte an Ihren Tankstellen zu errichten. (Bild: Ewa Leon / stock.adobe.com)

Symbolbild: Die Bundesregierung verpflichtet die großen Tankstellenunternehmen, bis zum Jahr 2028 rund 8.000 neue öffentliche Schnellladepunkte an Ihren Tankstellen zu errichten. (Bild: Ewa Leon / stock.adobe.com)

8.000 neue Schnellladepunkte

Die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur wird nach Schätzungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) voraussichtlich rund ein Dutzend größerer Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit betreffen – die zusammengenommen rund 8.800 Tankstationen in Deutschland betreiben. Abzüglich der bereits mit Schnellladeinfrastruktur ausgestatteten Tankstellen, bleiben noch etwa 8.000 Standorte, die bis zum Jahr 2028 mit neuen hochleistungsfähigen Schnellladepunkten ausgestattet werden müssen.   

Die betroffenen Tankstellenunternehmen können jedoch bei der Auswahl der Ladestandorte ein Wörtchen mitsprechen: Unter wirtschaftlichen Erwägungen oder aufgrund örtlicher Gegebenheiten besteht die Möglichkeit, den Ladepunkt zusätzlich an einem anderen Tankstellenstandort des Unternehmens zu installieren. Eine weitere Variante sieht vor, dass die Unternehmen den Ladepunkt in einem Umkreis von 1.000 Metern zur Station an einem anderen geeigneten Platz bereitstellen dürfen. Um die geplante Flächenabdeckung zu gewährleisten, ist das Werkzeug der alternativen Standortwahl allerdings auf höchstens 50 Prozent des gesamten Stationsbestandes des jeweiligen Tankstellenunternehmens begrenzt.

Lückenschluss  

Das übergeordnete Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2030 rund 15 Millionen zugelassene Elektroautos in Deutschland auf die Straßen zu bringen – das entspricht aktuell einer Verzehnfachung. Doch bisher fehlt es vielfach an klaren Perspektiven für die E-Mobilität und Planungssicherheit für E-Autonutzer:innen. Vor allem das Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz ist in Ballungsräumen aktuelle vielfach nur schwer möglich, was die Attraktivität der E-Mobilität mindert. Um diese (Lade)-Lücke zu schließen, sind Tankstellen als vertraute Anlaufstellen in Kombination mit Ultra-Schnellladepunkten hilfreich, weiß Hauke Hinrichs: „Viele Tankstellenunternehmen erweitern ihre Services bereits seit Jahren und werten ihre Standorte durch E-Ladeinfrastruktur weiter auf.“ (cp) 

www.smatrics.com 

https://bmdv.bund.de