29.09.2022 – Ladestationen dürfen nur mit geeichten Zählern betrieben werden. Die EMH Energie-Messtechnik GmbH hat passende Messsysteme für AC- und DC-Stationen entwickelt, die auch mobil eingesetzt werden können.
Verbraucher:innen in Deutschland sollen sich darauf verlassen können, dass sie nur das bezahlen, was sie tatsächlich bekommen haben – und das gilt natürlich auch für den Strom aus der Ladesäule. Allerdings gibt es dabei eine technische Hürde, denn Elektrofahrzeuge benötigen Gleichstrom (DC), der Wechselstrom aus dem Netz muss also umgewandelt werden. Beim sogenannten AC(Wechselstrom)-Laden geschieht das im Fahrzeug, an einer DC-Station bereits in der Ladestation. Allerdings geht in jedem Fall durch die Umwandlung ein Teil der Leistung verloren. Ob die an der Ladesäule ausgewiesenen Kilowattstunden tatsächlich im Fahrzeug landeten, war daher lange Zeit nicht überprüfbar und auch die Vergleichbarkeit der Preise bei unterschiedlichen Anbietern fehlte. Um Konformität zu schaffen, gilt daher seit dem 1. April 2019 eine Eichpflicht für jeden einzelnen Zähler, der die Stromabgabe einer Ladesäule misst.
Einsatzbereite DC-Prüftechnik
„Anders als bei AC-Ladesäulen wurde bei DC-Stationen die Marktreife von geeigneten Mess- und Prüftechnologien erst jüngst erreicht“, erklärt Lars Busekrus, Vertriebsleiter der EMH Energie-Messtechnik aus Brakel. „Wir sind eines der wenigen Unternehmen, das die notwendige Messtechnik auch für DC-Zähler anbietet.“ Entwickelt wurde das Messsystem in enger Zusammenarbeit mit Herstellern von DC-Stromzählern. Die stationäre Prüftechnik, mit der üblicherweise neu produzierte Zähler direkt beim Hersteller für die Eichung überprüft werden, basiert auf der bewährten Mehrplatz-Zählerprüfeinrichtung ZPE des Unternehmens – ausgestattet mit einer speziellen Gleichspannungsquelle. Aufgrund der bei hohen Prüfströmen und -leistungen auftretenden Wärmeverluste, werden die Prüflinge zudem nicht über eine Schnellverbindung, sondern per drehmomentkontrollierter Kontaktierung angeschlossen.
Während die geeichten Zähler für Nutzerinnen und Nutzer der Ladesäulen mehr Zuverlässigkeit und Transparenz bringen, ist für die Zählerhersteller vor allem die Rechtssicherheit entscheidend: „Unsere Geräte sind zertifiziert und nach ISO 17025 akkreditiert. Nach der Eichung können unsere Kunden ihre Ladesäulenzähler garantiert rechtskonform einsetzen“, erläutert Busekrus.
Ladesäulen: Bereit für mobile Prüfungen
Aktuell gilt auch für die MID-Zähler in Ladesäulen eine Eichfrist von acht Jahren, doch in der Fachwelt wird diese Regelung heftig diskutiert. „Die Zähler unterliegen einfach anderen elektrischen Belastungen als ein konventioneller Wechselstromzähler“, sagt Lars Busekrus und verweist auf Schnellladestationen, in denen Ströme zwischen 500 und 600 Ampère fließen. Zudem seien Ladestromzähler – anders als jeder andere Verbrauchszähler – integraler Teil des Gesamtsystems der Ladesäule, so dass auch Wechselwirkungen mit anderen Komponenten nicht auszuschließen seien. „Hier wären theoretisch die Betreiber der Ladeinfrastruktur gefragt, das korrekte Funktionieren des Zählers anlassbezogen oder in bestimmten Zeitintervallen zu verifizieren“, so Busekrus.
Einige Betreiber gehen diesen Weg bereits auf freiwilliger Basis, etwa nach Reparaturen oder Wartungsarbeiten. Auch auf diese Prüfszenarien hat sich EMH Energie-Messtechnik vorbereitet, denn die Messsysteme stehen auch als mobile Lösungen zur Verfügung. Ausgestattet mit unterschiedlichen Adaptern für AC- und DC-Stationen bieten sie die Möglichkeit, jederzeit die Eichrechtskonformität der Zähler zu überprüfen. Außerdem verspricht die Messung weitere wichtige Informationen, wie die Lastkurve bei der Ladung und eventuelle Einflüsse auf die Netzqualität. (pq)