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Mehrfamilienhäuser: Geplanter Ladeinfrastrukturausbau für E-Fahrzeuge nicht ausreichend

19.02.2024 – Zwischen Ladeinfrastrukturausbau und -bedarf bei Mehrfamilienhäusern wird eine relevante Lücke entstehen, wenn der Ausbau für E-Fahrzeuge bis 2030 nur nach den gesetzlichen Mindestvorgaben erfolgt. Forscher des Fraunhofer ISI und ISE drängen daher auf eine ambitionierte Ausgestaltung des zukünftigen GEIG. 

In einer gemeinsamen Studie des Fraunhofer ISI und ISE haben Forscher:innen untersucht, welches Ladeinfrastruktur-Potenzial in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden steckt, welcher Ladebedarf künftig besteht und inwiefern die Stromverteilnetze diesen decken können. Das Ergebnis: Bei Mehrfamilienhäusern wird bis 2030 eine relevante Lücke zwischen Infrastrukturausbau und -bedarf entstehen, wenn der Ausbau nur nach den gesetzlichen Mindestvorgaben erfolgt; denn eine Verpflichtung zur Errichtung von Ladeinfrastruktur besteht im Rahmen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) lediglich bei größeren Renovierungen sowie bei Neubauten. Daher geht die Studie von weniger als einer Million Ladepunkten bis 2030 in Mehrfamilienhäusern aus. Gleichzeitig berechnen die Autor:innen bis dahin eine Anzahl von ca. 1,6 Millionen privaten E-Fahrzeugen und Dienstwagen in Mehrfamilienhäusern mit privaten Stellplätzen.  

Aktuelle Studien zeigen, dass derzeitige Fahrzeughalter in der Regel selbst über einen Stellplatz mit eigener Lademöglichkeit verfügen. Um den Markthochlauf zu beschleunigen, besteht jedoch gerade bei den ca. 3,5 Mio. Mehrfamilienhäusern – darin befinden sich etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland – sowie den ca. 2 Mio. relevanten Nichtwohngebäuden wie Bürogebäuden, Supermärkten oder Parkhäusern Handlungsbedarf. (Foto: NVB Stocker / stock.adobe.com)

Eine eklatante Lücke, selbst wenn Ladepunkte geteilt würden, so die Forscher. Simulationen hätten ergeben, dass es bis 2030 theoretisch ausreichen würde, für 20 Prozent der E-Fahrzeuge Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern vorzusehen – sofern Stellplätze mit Ladeinfrastruktur zur Verfügung stehen, diese geteilt werden und nach vollendeter Ladung direkt vom nächsten Fahrzeug genutzt werden können bzw. Gebühren für blockierte Stellplätze anfallen. Die Autor:innen der Studie schätzen dies jedoch als unrealistisch und nicht wünschenswert ein. 

Ambitionierte Novelle des GEIG notwendig 

Eine ambitionierte Ausgestaltung des zukünftigen GEIG, welches im Zuge der Novellierung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) überarbeitet werden wird, könne diese Lücke zwar auch nicht schließen, jedoch zumindest verringern, und somit die Nutzung und das Laden von E-Fahrzeugen für die Bewohner:innen deutlich erleichtern, so Dr. Annegret Stephan, Studienautorin vom Fraunhofer ISI. 

Für Nichtwohngebäude fällt der Ladeinfrastrukturbedarf bezogen auf die parkenden E-Fahrzeuge laut Studie geringer aus als in Mehrfamilienhäusern. Dies liege daran, dass zahlreiche Privat- wie Dienstfahrzeuge künftig vorrangig zuhause geladen werden würden, so die Forscher. Zumindest zum Teil sei anzunehmen, dass Ladepunkte nach erfolgtem Ladevorgang wieder freigegeben werden. Dann dürften den Berechnungen zufolge Ladepunkte für 10 Prozent der die Nichtwohngebäude ansteuernden Fahrzeuge ausreichen. Die Berechnungen im Projekt zeigen, dass bei einem Fahrzeugbestand von 15 Mio. E-Pkw im Jahr 2030 und einem Ladevorgang pro Fahrzeug und Woche ca. 3 Mio. Fahrzeuge täglich in Nichtwohngebäuden geladen würden. 

Diesen Gebäuden kommt also eine große Bedeutung zu, weil sie insbesondere für die Bewohner:innen von Mehrfamilienhäusern ohne eigenen Stellplatz oder Ladeinfrastruktur planbare Lademöglichkeiten bieten und gleichzeitig tagsüber solares Laden ermöglichen. Hier könnte den Forschern zufolge eine ambitionierte Ausgestaltung der gesetzlichen Mindestmengen an Ladeinfrastruktur die Lücke bei Mehrfamilienhäusern schließen. (bs) 

www.isi.fraunhofer.de 

www.ise.fraunhofer.de