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Neue Initiative zu bidirektionalem Laden

16.03.2022 – Die im Herbst 2021 gegründete „Initiative Bidirektionales Laden“ stellt sich mit einem Positionspapier zur Förderung der Technologie der Öffentlichkeit vor. Die Initiative ist ein Zusammenschluss von Unternehmen der Automobil-, Energie- und Ladeinfrastrukturbranche, die von einer Parkhausgesellschaft, einem Softwareanbieter sowie zwei Beratungshäusern flankiert werden. Ziel der Initiative ist es, das bidirektionale Laden als einen zentralen Baustein in der Energie- und Verkehrswende zu verankern und ökologische sowie volkswirtschaftliche Potenziale der Technologie auszuschöpfen.

Elektroauto laden Stromnetz

Foto: Petair/Shutterstock.com

Durch den Ansatz des bidirektionalen Ladens können die Batterien von Elektrofahrzeugen sowohl be- als auch entladen werden. So werden sie zu einer relevanten und flexiblen Speicherkapazität für das Stromnetz, das mit voranschreitender Energiewende einen höheren Bedarf an flexiblen Speichern hat, um die Anforderungen der Sektoren wie Strom, Wärme und Mobilität zu bedienen und gleichzeitig das Netz stabil zu halten.

Regulatorischen Rahmen für bidirektionales Laden anpassen

Die Technologie befinde sich der Initiative zufolge in einem fortgeschrittenem Entwicklungsstadium, es fehlen jedoch noch fehlen die regulatorischen Rahmenbedingungen. Die insgesamt 17 Mitglieder wollen sich dafür einsetzen, die für das bidirektionale Laden notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen zielführend voranzubringen, um es so auch wirtschaftlich für Unternehmen wie Verbraucher interessant zu machen. Über bereits vorhandene Impulse aus der europäischen und der Bundespolitik hinaus stellt das veröffentlichte Positionspapier konkrete Schritte für die Markteinführung von bidirektionalem Laden vor:

  1. Schaffung einer konkreten, einheitlichen Legaldefinition als Voraussetzung für technische und energiewirtschaftliche Entwicklungen.
  2. Auflegen eines speziellen, zeitlich befristeten Förderprogramms für bidirektionale Ladeinfrastruktur, um weitere Lock-In Effekte durch die ausschließliche Unterstützung unidirektionaler Ladeinfrastruktur zu verhindern und zügig wettbewerbsfähige Konditionen auf dem Markt zu schaffen.
  3. Weiterentwicklung der Steuerung von Verbrauchseinrichtungen und Flexibilitätsbeschaffung im Verteilnetz.
  4. Senkung der Mindestgebotsgröße am Regelenergiemarkt von 5MW auf 1MW, um Eintrittsbarrieren für mobile Speicher zu reduzieren.
  5. Stromnebenkostenbefreiung für mobile Speicher durch Gleichstellung mit stationären Speichern, um eine drohende Doppelbelastung von als Speicher genutzten Elektrofahrzeugen zu verhindern.
  6. Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur durch eine gezielte Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch Anreize für den freiwilligen Einbau von intelligenten Zählern.
  7. Erhöhung der wirtschaftlichen Motivation von Netzbetreibern durch eine Berücksichtigung der netzdienlichen Flexibilitätsnutzung von (mobilen) Speichern, die Digitalisierung der Netztechnik und der damit jeweils einhergehenden operativen Kosten in der Anreizregulierung. (ds)