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Verkehrswende: EU beschließt Aus für Verbrenner

22.02.2023 – Mit der endgültigen Zustimmung des EU-Parlamentes verbietet die EU ab 2035 neue Pkw und Kleintransporter mit Verbrennungsmotor.

Bei dem Votum ging es um die formelle Zustimmung über eine Einigung zwischen Parlament und Mitgliedstaaten vom Oktober 2022. Nach der Schlussabstimmung im Plenum muss nun auch der Rat den Text förmlich billigen. Kurz darauf soll er im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

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Foto: iStock.com / Serhii Mudrevskyi

Die neuen Regeln sollen den Weg zum CO2-Flottenziel der EU ebnen. Demnach sollen neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 2035 emissionsfrei werden. Ziel ist es, die CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 um 100 Prozent zu reduzieren. Zwischenziel bis 2030 ist es, die Emissionen bei Neuwagen um 55 Prozent und bei leichten Nutzfahrzeugen um 50 Prozent zu senken.

Verbrenner-Aus: Übersicht über die zentralen Vereinbarungen von EU-Parlament und Rat

Folgende Kernziele wurde bei den Abschlussverhandlungen zwischen Parlament und Rat beschlossen:

Für Pkws gilt ab 2035 eine Zielvorgabe von null Prozent CO2-Ausstoß, Basisjahr ist 2021. Als Zwischenziele werden ergänzend die Vorgaben für 2030 für Pkw und Kleintransporter erhöht. Bei Pkw erfolgt eine Anhebung des CO2-Reduktionsziels gegenüber 2021 von -37,5 Prozent auf -55 Prozent und bei Kleintransportern von -31 Prozent auf -50 Prozent.

Der bisherige Anreizmechanismus belohnt Hersteller, die mehr emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge verkaufen, d.h. Fahrzeuge, die keine oder höchstens 50 g CO2/km emittieren, etwa Elektrofahrzeuge oder leistungsstarke aufladbare Hybridfahrzeuge. Dieser Mechanismus wird nun an erwartete Absatztrends angepasst. Von 2025 bis 2029 liegt der Richtwert dafür bei 25 Prozent für den Verkauf von neuen Pkw und bei 17 Prozent für neue leichte Nutzfahrzeuge. Ab 2030 werden keine Anreize dieser Art mehr gesetzt. Die Kommission will zudem im dritten Quartal 2023 einen Vorschlag zur Erhöhung des Anteils von emissionsfreien Fahrzeugen in öffentlichen und privaten Unternehmensflotten vorlegen.

Der Bonus, den Hersteller erhalten können, wenn sie „Öko-Innovationsmaßnahmen“ durchführen, wird von 7 g CO2/km bis 2024 auf 6 g CO2/km für den Zeitraum 2025 – 2029 und auf 4 g CO2/km für den Zeitraum 2030 – 2034 sinken.

Automobilhersteller, die pro Kalenderjahr nur kleine Mengen produzieren, d.h. zwischen 1.000 bis 10.000 neuen Pkw oder 1.000 bis 22.000 neue leichte Nutzfahrzeige, können bis 2035 von den Verpflichtungen ausgenommen werden. Hersteller, die weniger als 1.000 Neufahrzeuge pro Jahr produzieren, sind auch in Zukunft davon ausgenommen.

Um eine gemeinsame EU-Methode für die Bewertung und Berichterstattung von Lebenszyklus-CO2-Emissionen festzulegen, ist es vorgesehen, dass die Kommission bis 2025 delegierte Rechtsakte erlässt. Auf freiwilliger Basis können die Hersteller der Kommission ab Juni 2026 über die Lebenszyklus-CO2-Emissionen berichten. Die bestehende Methodik zur Einhaltung der Zielvorgaben werde dadurch jedoch nicht ersetzt. (ds)

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