28.02.2022 – Die Bundesnetzagentur hat eine Fläche in der Nordsee für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt. Die Fertigstellung der Windparks ist für das Jahr 2027 geplant. Die Ausschreibung ist ein weiterer Schritt, um das Offshore-Ausbauziel bis 2030 zu erreichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 980 Megawatt. Der Höchstwert für Gebote beträgt 6,4 ct/kWh. Gebote sind bis zum 1. September 2022 an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten.
Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen erfolgt über zentrales Modell
Nach der Ausschreibung im vergangenen Jahr ist dies die zweite Ausschreibungsrunde im sog. „zentralen Modell“. Das bedeutet, es werden nicht nur die Förderung und die Netzanbindungskapazität ausgeschrieben, sondern zugleich auch das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.
Grundlage der Ausschreibungen ist die förmliche Eignungsfeststellung der Flächen. Diese resultiert aus Voruntersuchungen, die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführt hat. Das BSH untersuchte die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Fläche. Die Kosten der Voruntersuchungen werden nach dem Zuschlag auf den erfolgreichen Bieter umgelegt. (ds)