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Baustart für 103MW-Großbatteriespeicher 

25.04.2024 – Eines der größten Batteriespeicherkraftwerke für Erneuerbare Energien in Deutschland entsteht in Bollingstedt im Kreis Schleswig-Flensburg. 

Nina Hanselmann (von links ECO STOR), Marlene Schedlbauer (ECO STOR), Landrat Dr. Wolfgang Buschmann, Mark Pompetzki (EPW), Bürgermeister Marc Prätorius, Staatssekretär Joschka Knuth, Georg Gallmetzer (ECO STOR), Olaf Ziske (SH-Netz). (v. l.n.r.)
(Quelle: ECO STOR GmbH)

Errichtet wird der Speicher mit einer Leistung von 103 MW Leistung und einer Kapazität von 238 MWh von dem deutsch-norwegischen Unternehmen ECO STOR GmbH.Auf einem ca. 1,2 Hektar großen Grundstück im Gewerbegebiet Gammelund werde zwei Blöcke vom Typ „ECO STOR ES-50C“ mit jeweils ca. 51,7 Megawatt Leistung und 119 Megawattstunden Speicherkapazität entstehen. Jeder Block besteht jeweils aus einem 110kV Umspannwerk, 16 Containerstationen für die Wechselrichter und Transformatoren und 32 Containerstationen mit Lithium-Ionen-Batterien. Der innovative Speicher wird in Echtzeit an die Strombörsen gekoppelt und lädt in Zeiten günstiger Strompreise im Großhandel – also vor allem auch bei hoher Einspeisung. Umgekehrt entlädt sich der Speicher in Zeiten hoher Strompreise – also zu Zeiten mit wenig erneuerbarem Strom im Netz.  Konkret soll der Speicher zweimal täglich über das Hochspannungsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG aufladen und in den morgendlichen und abendlichen Spitzen der Stromnachfrage in das öffentliche Stromnetz zurückspeisen.  

Die Standortauswahl erfolgte in Zusammenarbeit mit EPW GmbH als Partner für die regionale Projektentwicklung. Am 19. April 2024 starteten die Arbeiten mit dem ersten Spatenstich. Das Projekt ist der Auftakt zu einer Serie von mehreren Gigawatt an Batteriespeicherwerken, die ECO STOR in den kommenden Jahren in Deutschland realisieren wird. 

Auf der Veranstaltung anläßlich des Baustarts forden ECO STOR, EPW und Bollingstedts Bürgermeister Prätorius die Gleichbehandlung von Energiespeicherkraftwerken im Gewerbesteuerrecht: Die aktuell bereits für Wind- und PV-Kraftwerke geltende Regelung, die eine Zuteilung von 90 Prozent der anfallenden Gewerbesteuer zugunsten der Kommunen vor Ort vorgibt, ist auf Batteriespeicherwerke derzeit noch nicht anwendbar. (pq)

www.eco-stor.de