09.08.2022 – Ab dem 1. August 2022 verkleinert die DFS Deutsche Flugsicherung ihre Anlagenschutzbereiche rund um Drehfunkfeuer. So sollen mehr Flächen für Windenergie hierzulande bereitgestellt werden können.
Das gemeinsame Ziel vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH ist es, den störungsfreien Betrieb von Flugsicherungsanlagen zu sichern und dabei so weit wie möglich energiepolitische Belange zu berücksichtigen, um im Ergebnis mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung zu stellen. Wesentliche Aspekte wurden durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Forschungsprojekts WERAN (Wechselwirkung Windenergieanlagen und Radar/Navigation) entwickelt. Zugleich seien mit den jetzt von der Flugsicherung ergriffenen Maßnahmen wichtige Teile der Eckpunkte vom 5. April 2022 umgesetzt, auf die sich das Bundesverkehrs- und das Bundeswirtschaftsministerium verständigt hatten.
Anlagenschutzbereiche werden verkleinert
BMWK und BMDV hatten sich im April 2022 darauf verständigt, auf Grundlage der im Projekt WERAN neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen. Auf Grundlage neuer Kriterien hat die DFS nun die Möglichkeit, die Anlagenschutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) neu zu bewerten und festzulegen, ob diese auf den von der PTB vorgeschlagenen Radius von sieben Kilometer verkleinert werden können. Nur innerhalb dieses Radius müssen bei Bauvorhaben Flugsicherungsaspekte berücksichtigt werden. Diese Neubewertung beginnt am 1. August 2022 und soll bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Die schon vorliegenden Ergebnisse erlauben die Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche der DVOR Klasdorf, DVOR Gedern und DVOR Fulda bereits zum 1. August 2022. Die DFS erwartet, dass in vielen weiteren Fällen die Verkleinerung erfolgen kann und somit eines der Hemmnisse für die Planung von Windenergieanlagen entfällt.
Neue Berechnungsformel für CVOR
Die mögliche Störung der vom Funkfeuer bereitgestellten Navigationsinformationen durch Windenergieanlagen, der sogenannte Winkelfehler, wird anhand einer Berechnungsformel ermittelt. DFS und PTB konnten eine neue Formel entwickeln, die präzisere Vorhersagen ermöglicht. Für die robusteren Doppler-Drehfunkfeuer wird eine ebenfalls gemeinsam entwickelte Formel bereits seit 2020 angewendet, seitdem habe sich die Zustimmungsquote auf über 90 Prozent erhöht. Mit der voraussichtlich ab Ende September 2022 einsatzfähigen neuen CVOR-Berechnungsformel ist auch für Funkfeuer herkömmlicher Bauart (CVOR) eine höhere Zustimmungsquote absehbar.
Akzeptanz höherer, durch Windenergieanlagen hervorgerufene Winkelfehler
Durch eine Neubewertung der für die Flächennavigation erforderlichen Leistungsanforderungen einerseits und technische Modifikationen an den Navigationsanlagen andererseits kann ab sofort ein höherer, zum Beispiel durch Windenergieanlagen hervorgerufener Winkelfehler akzeptiert und damit das zur Verfügung stehende Fehlerbudget von heute 1,0° auf – je nach Anlagentyp – 1,5° bzw. 2,1° teilweise mehr als verdoppelt werden. Dies erlaube den Aufbau zusätzlicher Windenergieanlagen in den Anlagenschutzbereichen von Drehfunkfeuern.
Rückbau und Umbau von Drehfunkfeuern
Im Zuge der Einführung moderner, vermehrt satellitengestützter Navigationsverfahren meldet die DFS, aktuell die rund 2.600 Flugverfahren im gesamten deutschen Luftraum zu überprüfen. Die neuen Verfahren sollen vielerorts den Abbau von Funkfeuern ermöglichen. Seit 2002 wurden laut DFS bereits 17 Anlagen abgebaut, von den heute 51 im Eigentum der DFS befindlichen Anlagen werden bis 2032 voraussichtlich weitere 20 Anlagen zurückgebaut. Außerdem sei durch Unterstützung des BMWK die Umrüstung von acht CVOR in weniger störanfällige DVOR ermöglicht worden. (ds)