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Beteiligung von Kommunen an Wind- und PV-Anlagen 

30.11.2023 –  Betreiber von Wind- und Solarparks können ansässige Kommunen mit einer festen Vergütung aus den erzeugten Strommengen beteiligen. Softwarehersteller node.energy hat eine Lösung für Betreiber entwickelt.

Windkraftanlage im Rhein-Main-Gebiet: Auch für Bestandsanlagen ist seit diesem Jahr eine finanzielle Beteiligung der anliegenden Kommunen möglich. (Bild: node.energy GmbH)

Um die Akzeptanz von Wind- und Solarparks in Städten und Gemeinden zu steigern, wurde Anfang 2023 in § 6 EEG die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung von Kommunen auf Bestandsanlagen ausgeweitet. Seither treffen immer mehr Kommunen vertragliche Regelungen mit Betreibern von Wind- und PV-Anlagen über eine feste Beteiligung an den erzeugten Strommengen. In der Praxis entstehen jedoch gleich zwei bürokratische Herausforderungen für Betreiber: die korrekte und rechtssichere Vergütung der Kommunen sowie die Abwicklung der Rückerstattungen bei den Netzbetreibern. 

Zunächst müssen die von der erzeugten Strommenge abzuführenden Beträge für die Gemeinden anlagenscharf berechnet werden – in der Praxis sind das bei Windkraftanlagen unter Berücksichtigung des Umkreises von 2,5 Kilometern regelmäßig mehrere Kommunen pro Anlage, die anhand einer festen Verteilungsregel beteiligt werden müssen. Die je Anlage ermittelten Zuwendungsbeträge werden dann kumuliert und an die Gemeinden gutgeschrieben. 

Richtig kompliziert wird es für Betreiber bei der Rückerstattung der gezahlten finanziellen Beteiligungen durch die über 800 Netzbetreiber in Deutschland. Für die Anträge muss unter anderem eine stundenscharfe Betrachtung der Einspeisungen herangezogen werden, um den Rückerstattungsbetrag korrekt zu ermitteln. Denn der EEG-Förderanspruch entfällt bei längeren Zeiten negativer Spotmarktpreise. Probleme bei der korrekten Berechnung der Gutschriften entstehen auch, wenn bei der finanziellen Beteiligung „fiktive Strommengen“ nicht ausgeschlossen wurden. Diese fallen beispielsweise bei netzbedingten Abregelungen der Anlage an, da die erforderlichen Daten zu Redispatch 2.0 oft nicht verlässlich vorliegen. Die Einreichungsfrist für Rückerstattungen zum 28. Februar für im Vorjahr geleistete Gutschriften sorgt in der Praxis zudem dafür, dass aufgrund der verzögert vorliegenden Daten als Abrechnungszeitraum nicht das übliche Kalenderjahr genutzt werden kann.  

Um die bürokratischen Aufwände für Betreiber zu minimieren, hat node.energy eine Softwarelösung entwickelt, mit der die rechtssichere Abwicklung der Berechnung, Gutschriftenerstellung und Rückerstattung für Betreiber automatisiert wird.  

Zudem fordert das Softwareunternehmen aus Frankfurt klare Regelungen für die praktische Abwicklung der Rückerstattung nach § 6 EEG im Sinne der Anlagenbetreiber. Es müsse so schnell wie möglich ein einheitlich definierter Prozess durch die Netzbetreiber etabliert werden. Zudem sollten in gängigen Vertragsvorlagen fiktive Strommengen ausgeschlossen werden. Matthias Karger, CEO von node.energy, stellt klar: „Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Wind- und PV-Anlagen ist eine sinnvolle Maßnahme für die Energiewende in Deutschland. Doch diese darf nicht zu noch mehr Bürokratie für die Betreiber führen.“ (pq)

 

www.node.energy