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Einspeisevergütung für PV-Strom sinkt

19.01.2024 – Der Vergütungssatz für eingespeisten Strom aus hauseigenen PV-Anlagen sinkt ab dem 1. Februar 2024 halbjährlich um ein Prozent. Dagegen bleibt der Umsatzsteuersatz für PV-Anlagen dauerhaft bei null Prozent.

Die Einspeisevergütung von PV-Strom aus der hauseigenen Anlage sinkt ab 1. Februar wieder. (symbolbild) Foto: freepik/www.freepik.com

Die Einspeisevergütung von PV-Strom aus der hauseigenen Anlage sinkt ab 1. Februar wieder. (Symbolbild) Foto: freepik/www.freepik.com

Im Zuge der Energiekrise Mitte 2022 stoppte die Bundesregierung mit dem „Osterpaket” die relative Kostenabnahme (Degression) der Einspeisevergütungssätze für hauseigen erzeugten PV-Strom. Ab dem 1.Februar 2024 sinken diese allerdings wieder: Der aktuell gültige Satz bei kleineren Hausdachanlagen fällt dann von 8,2 Cent auf 8,11 Cent pro Kilowattstunde. Zum 1.August 2024 und 1. Februar 2025 erfolgen weitere entsprechende Anpassungen auf 8,03 Cent beziehungsweise 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Dabei gilt: Nur Anlagen, die nach den jeweiligen Stichdaten in Betrieb gegangen sind, erhalten für die nächsten 20 Jahre die jeweils geringere Vergütung.  

Mithilfe der Einspeisevergütung können die privaten Verbraucher die Anschaffungskosten für eine PV-Anlage teilweise refinanzieren. „Die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde bei kleineren Hausdachanlagen liegt bei rund elf bis 14 Cent je Kilowattstunde. Daher ist die Einspeisevergütung selbst nicht kostendeckend“, sagt Tina Schmidt vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg. Sie betont, dass der Eigenverbrauch des Solarstroms im eigenen Haushalt dabei gewinnbringend sei. Dies liege auch an der aktuellen Marktlage, im Schnitt koste eine Kilowattstunde Netzstrom im Schnitt zwischen 35 und 40 Cent. In diesem Fall lege die Kostenersparnis zwischen 21 und 29 Cent pro Kilowattstunde. Rund ein Drittel des Solarstroms können die Verbraucher im Regelfall auch ohne Batteriespeicher selbst nutzen. Mit Speicher und Elektroauto sei es im Durchschnitt deutlich über die Hälfte. 

Außerdem bleibt der Umsatzsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung nach Angaben des Bundesfinanzministeriums unbefristet bei null Prozent. Bereits zu Beginn des Jahres 2023 erfolgte die Absenkung, die nach dem Wegfall der Einkommenssteuer 2022 einen weiteren Steuervorteil bedeutet. Die Anlagekosten einer Hausdachanlage mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt sind die Kosten inzwischen von durchschnittlich rund 1.800 Euro auf nur noch 1.300 bis 1.600 Euro pro Kilowatt Leistung gesunken. Das Unternehmen Zukunft Altbau rechnet bei der Berücksichtigung aller Faktoren wie Anlagenpreise, Steuerersparnisse und Eigenverbrauch mit einer möglichen Rendite von sechs Prozent pro Jahr. (cst) 

www.zukunftaltbau.de  

www.solar-consulting.de