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Mit Hallenwänden Sonnenenergie gewinnen

12.12.2023 – Mithilfe flacher Leichtmodule von SUNMAN lassen sich PV-Anlagen einfach an Fassaden oder Hallenwänden installieren. Gefördert wird das Ganze vom Land Nordrhein-Westfalen. 

Die Möglichkeiten der Sonnenenergiegewinnung nehmen stetig zu. Mittlerweile müssen die Solarmodule schon längst nicht mehr nur noch auf dem Dach platziert werden. So können die Anlagen auch ganz einfach an Fassaden installiert werden. Der Technologieanbieter OSNATECH empfiehlt hierbei die Ultraleichtmodule von SUNMAN. „Wir haben mit den nur zwei Millimeter starken, flexiblen eArc Solarmodulen bereits einige erfolgreiche Projekte an Außenwänden von Industriehallen oder modernen Gebäuden realisiert, unter anderem beim IT-Dienstleister group24“, so Stefan Pott, Vertriebsleiter bei der OSNATECH GmbH.  

Fassaden Photovoltaikanlagen sind eine Chance, Hallenwände in Solarkraftwerke zu verwandeln. Foto: OSNATECH/group24

Fassaden Photovoltaikanlagen sind eine Chance, Hallenwände in Solarkraftwerke zu verwandeln. Foto: OSNATECH/group24

Alternative zu Glasmodulen 

Nach Einschätzung von OSNATECH sind die Leichtgewichte mit einem Gewicht von 3,56 kg/qm eine hervorragende Alternative zu Glasmodulen, da sie die gleiche Robustheit, Leistung und Lebensdauer aufweisen und sich besonders für Standorte eignen, an denen die Installation von Glasmodulen mit einem Gewicht von ca. 23 kg/m² nicht möglich ist. Möglich sei dies durch Siliziumtechnologie, bei der die Silizium-Wafer in ein leichtes Glasfaser-Kunststoffgemisch eingebettet werden. Dies erhöhe die Bruchsicherheit und verhindere Mikrorisse. Zusätzlich verbessert eine prismatische Beschichtung bei senkrechter oder dachparalleler Montage den Wirkungsgrad der Module und reduziert Blendeffekte. 

Förderung mit bis zu 50.000 Euro 

Unterstützt werden Fassaden-PV-Anlagen vom Land NRW mit maximal 350 Euro pro kWp und bis zu einer Förderhöchstgrenze von bei 50.000 Euro für eine Anlage. Voraussetzung ist, dass alle baurechtlichen Anforderungen, auch bei Altbausanierung bis hin zum Denkmalschutz, erfüllt sind und die Anlagen fest und funktional in die Gebäudehülle integriert sind. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gewerbetreibende und Unternehmen. Aber auch Kommunen und Zweckverbände, Vereine, Parteien, Genossenschaften und Kirchen sowie Hochschulen, Kammern, Verbände oder Stiftungen können PV-Fassadenanlagen fördern lassen. (pms)

www.osnatech.de