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Schallreduzierte WEA dürfen nachts mehr Strom produzieren

19.10.2022 – Aufgrund der Gasmangellage ermöglicht die Bundesregierung Betreibern von Windenergieanlagen (WEA) ab sofort und bis zum 15. April 2023 mehr Strom zu produzieren, indem genehmigungsrechtliche Auflagen zu Schall und Schatten vorübergehend gelockert werden. Die vorübergehenden Ausnahmeregeln sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) §31 geregelt. Damit wolle der Gesetzgeber einen Beitrag leisten, um die Stromkosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

Das Ingenieurbüro Dezibel Engineering bietet Betreibern eine laufend aktualisierte Version des Musterantrags für eine Änderungsanzeige und eine Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen auf der Website als Download an.

„Eine mögliche Erhöhung von bis zu vier Dezibel (dB) der Schallleistung bedeutet, dass die meisten Windenergieanlagen auch nachts offen laufen dürfen. Das steigert den Ertrag deutlich und ist aufgrund der aktuellen Energiekrise für einen begrenzten Zeitraum zumutbar“, erklärt Achim Fischer, Geschäftsführer von Dezibel Engineering.

Windräder Sonnenuntergang

Foto: Jessica Castillo (Jeca28bori) / pixabay.com

Nachbarschaft aktiv informieren

Das Unternehmen empfiehlt Betreibern von WEA, die Nachbarschaft rechtzeitig über die Änderungen zu informieren. Laut Achim Fischer bedeutet ein Aufschlag von vier dB physikalisch mehr als eine Verdopplung der Schallleistungsabgabe einer Windenergieanlage. Bei bestimmten Wetterlagen würden das Anwohner:innen hören. Auch beim Schattenwurf sollte geklärt werden, wie sich die Änderung in der Betriebsführung in der Nachbarschaft auswirkt.

Gleichwohl falle die „wahrgenommene“ Erhöhung der Lautheit deutlich geringer aus als die rechnerische Erhöhung der Schall-Leistung. Selbst wenn alle Windenergieanlagen eines Windparks in der Schall-Leistung um vier Dezibel zulegen würden, läge die wahrgenommene Erhöhung der Lautheit (gemessen in „Sone“) nur bei 35 Prozent. (ds)

www.dezibel.digital