17.09.2025 – In einer aktuellen Branchenumfrage des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) stehen vor allem die schlechte Kommunikation und eine schleppende Bearbeitung von Netzanschlussbegehren in der Kritik.

Schlechte Noten erhalten die Netzbetreiber von Planern, Projektierern und Installateuren vor allem für die Prozesse zum Netzanschluss von PV-Anlagen und Speichern (Bild: Stockwerk-Fotodesign_stock.adobe.com)
In der aktuellen Umfrage unter Planern, Projektierern und Installateuren stellen die Solarunternehmen den Netzbetreibern teilweise verheerende Noten aus. Hauptkritikpunkte sind die schlechte Kommunikation mit vielen der über 800 Netzbetreiber und eine schleppende Bearbeitung von Netzanschlussbegehren.
Fehlende Transparenz
Bei der Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sehen die Umfrage-Teilnehmer als größte Hindernisse in der Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern eine fehlende Transparenz über Netzkapazitäten, gefolgt von der Nicht-Einhaltung zeitlicher Fristen für Auskünfte seitens der Netzbetreiber sowie unzureichenden Personalkapazitäten bei den Netzbetreibern. Das Ergebnis seien langwierige Verzögerungen: Im Schnitt dauere es knapp vier Monate von der Stellung des Netzanschlussbegehrens bis zur Zuweisung eines Netzanschlusspunkts – in Extremfällen könne dies auch mehrere Jahre dauern.
Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass fast 3 von 4 Befragten (72 Prozent) der 75 an der Umfrage teilnehmenden Planer, Projektierer und Installateure die Kommunikation im Verlauf des Netzanschlussbegehrens mit den Schulnoten 5 oder 6 bewerten.
Großbatteriespeicher in der Warteschleife
Besonders frustrierend ist aus Sicht vieler Photovoltaik-Projektierer aktuell die schleppende Bearbeitung von Netzanschlussanfragen für Großbatteriespeicher, die dringend für eine bessere Integration von Erneuerbaren Energien ins Stromnetz benötigt werden. Bei der Mehrzahl geplanter Großbatteriespeicher (63 Prozent der geplanten Projekte im Durchschnitt der Befragten), die in Kombination mit einer Photovoltaikanlage (Co-Located) errichtet werden sollen, erhalten die befragten Unternehmen auf die Netzanschlussanfrage entweder keine Antwort, eine Absage oder die Mitteilung, dass bis Ende 2028 kein Netzanschluss möglich sei. Bei Netzanschlussanfragen für Stand-alone-Großbatteriespeicher sind es im Durchschnitt der Befragten sogar acht von zehn (79 Prozent) der geplanten Großbatteriespeicherprojekte. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, kommentiert: „Eine oft schlechte Kommunikation der Netzbetreiber wird immer mehr zum Bremsklotz für die Energiewende. Die Politik muss sie künftig stärker in die Pflicht nehmen, ihre Prozesse zu standardisieren, zu digitalisieren und Fristen verbindlich einzuhalten.“
Handlungsbedarf für die Politik
Der BSW-Solar appelliert vor diesem Hintergrund, die aktuelle Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes für konkrete Verbesserungen zu nutzen: So müsse die Netztransparenz durch Einführung unverbindlicher Netzanschlussauskünfte erhöht werden. Dies würde es Projektierern ermöglichen, sich vor dem Stellen eines Netzanschlussbegehrens zu informieren und somit gezieltere Anschlussbegehren stellen zu können. Zudem sollten verbindliche Reservierungsmöglichkeiten für Netzkapazitäten geschaffen werden, welche in angemessener Form den Projektfortschritt berücksichtigen, um zum einen die Planungs- und Investitionssicherheit für Projektierer zu verbessern, zum anderen die Blockade durch ungenutzte Zusagen zu vermeiden. Die Digitalisierung von Netzanschlussbegehren müsse vorgeschrieben werden, zudem gelte es, die Fristen im Netzanschlussprozess universell zu gestalten und bei Nicht-Einhaltung zu sanktionieren.. Ein Recht auf „Überbauung“ von Netzanschlusspunkten für den Anschlussbegehrenden gegenüber dem Netzbetreiber würde helfen, limitierte Netze mit Hilfe von Speichern effizienter nutzen zu können. Hintergrund: 90 Prozent der befragten Unternehmen planen in Zukunft Anträge für PV-Freiflächenanlagen in Kombination mit Speichern zu stellen, bei denen die installierte Erzeugungsleistung größer ist als die vereinbarte Einspeiseleistung. (pq)


