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Wie Deutschland neue Flächen für Solarenergie erschließen will

23.02.2022 – Im von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigten „Osterpaket“ ist unter anderem vorgesehen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und bislang landwirtschaftlich genutzte Moorböden besser für den Ausbau der Solarenergie zu nutzen – im Einklang mit dem Naturschutz. Darauf haben sich die Ressorts Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) Mitte Januar verständigt. Mit dem Osterpaket fließt der Vorschlag auch in die gesetzlichen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein.

Eine Fläche, zwei Nutzungsarten

Solaranlage Feld Schaf

Agri-PV-Konzepte ermöglichen eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung derselben Fläche. Foto: iStock.com/Karl-Friedrich Hohl

Wie bisher sollen innerhalb der Freiflächen zuerst versiegelte oder vorbelastete Flächen genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte industrielle und militärische Flächen sowie die Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen.

Zusätzlich könnten sogenannte Agri-PV-Anlagen künftig auf allen Ackerflächen über das EEG gefördert werden. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung derselben Fläche. Hierbei wird darauf geachtet, dass dies im Einklang mit Umwelt- und Naturschutzanliegen geschieht.

Aufgrund neuer EU-Kriterien gelten zukünftig mehr Flächen als sogenannte „benachteiligte Gebiete“. Dazu gehören zum Beispiel Berggebiete und Gebiete, in denen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Flächen – wie bisher – dafür freigeben.

Moorböden sollen neue Flächenkategorie im EEG werden

Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächenkategorie im Erneuerbare-Energien-Gesetz aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die sogenannte Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moorböden als Beitrag zum Klimaschutz und Zugewinn für den Naturschutz. Gleichzeitig können diese Flächen für die Photovoltaik-Stromerzeugung genutzt werden.

Kommunen sollen den Betreibern von Photovoltaik-Anlagen zukünftig beim Naturschutz noch konkretere Vorgaben machen können. Weniger Tiere, vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung, und ein genereller Umbau der Tierhaltung sind als weitere Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschutz angedacht und sollen unterstützt werden. (ds)

www.bmwi-energiewende.de