27.03.2026 – Die Bundesnetzagentur leitet 77 Verfahren gegen Unternehmen ein, die die gesetzlich festgelegte 20-Prozentquote für den Rollout nicht einhalten.

Pflichtverstöße will die Bundesnetzagentur mit Nachdruck verfolgen (Bild: LUC-PHOTOGRAPHE/stock.adobe.com (KI generiert))
Trotz wiederholter Hinweise durch die Bundesnetzagentur haben zahlreiche Unternehmen ihre Verpflichtungen beim Smart Meter-Rollout bislang nicht erfüllt. In einem ersten Schritt wurden heute Verfahren gegen 77 Unternehmen eröffnet, die nach den der Bundesnetzagentur vorliegenden Zahlen mit dem Rollout noch nicht begonnen haben. Das Ziel der Verfahren ist es, die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ausbauziele über Zwangsgelder sicherzustellen. Betroffen hiervon sind nach Angaben der Bundesnetzagentur vor allem kleinere und mittelgroße Unternehmen.
Im Rahmen der Anhörungen erhalten diese Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden dann geprüft und in weitere Entscheidungen einbezogen. Die Bundesnetzagentur bestimmt in diesem Rahmen die Höhe des Zwangsgeldes unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen. Zwangsgelder bemessen sich demnach unter anderem an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und müssen verhältnismäßig sein.
Die Rollout-Pflichten
Das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet die sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreiber zum Rollout von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen. Konkret mussten bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 20 Prozent der Messstellen mit einem Verbrauch über 6.000 kWh/Jahr mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Bei Verbrauchern nach § 14a EnWG hätten intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen verbaut werden müssen.
Daneben sieht das Gesetz in den kommenden Jahren weitere Quoten vor, die sich auch auf Erzeugungsanlagen beziehen. Die Bundesnetzagentur wird auch die Umsetzung dieser weiteren Pflichten eng überwachen. Im Ergebnis müssen 90 Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle bis Ende 2032 ausgestattet werden.
Weitere Schritte angekündigt
„Der Einbau von Smart Metern spielt eine zentrale Rolle für die Digitalisierung unseres Stromsystems. Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen. In einem ersten Schritt leiten wir heute Verfahren gegen die Unternehmen ein, die mit dem Rollout noch nicht begonnen haben. Die Bundesnetzagentur verfolgt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit Nachdruck“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Weitere Aufsichtsverfahren sollen nun sukzessive eingeleitet werden. (pq)


