23.05.2022 – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verkündet, am 20. Mai 2022 die Allgemeinverfügung für den Smart Meter Rollout vom 7. Februar 2020 wieder zurückgenommen zu haben. Damit Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgesetzt werden können, hat das BSI nach eigenen Angaben eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen.
Vorausgegangen sei ein BSI-interner Abstimmungsprozess, um für die beteiligten Akteure nach der Entscheidung durch OVG NRW zeitnah Rechtssicherheit wiederherzustellen und die Beschleunigung des Rollouts voranzutreiben.
Es wurde ein Maßnahmenbündel erarbeitet, welches laut BSI neben der bereits erfolgten Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes und der Festschreibung des systemischen Ansatzes auch die stufenweise Weiterentwicklung der technischen Standards vorsieht. Hierzu wurden die Technische Richtlinie TR-03109-1 mit Fokus auf funktionale Interoperabilität überarbeitet (v1.1) und parallel ein formales Konformitätsverfahren etabliert. Grundlage für den weiteren Smart Meter Rollout sind nach Ansicht der Bonner Behörde die zum 31. Januar 2022 durch das BSI zertifizierten Smart Meter Gateways von drei unabhängigen Herstellern, die den Nachweis zur Konformität nach der Technischen Richtlinie gem. § 24 Abs. (1) MsbG erbringen.
Daran anknüpfend gibt das BSI bekannt, die Fortführung des Rollouts von intelligenten Messsystemen unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit im Zuge der Marktanalyse und der darauf aufbauenden Allgemeinverfügung – die sogenannte Markterklärung – vorzubereiten. (ds)