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Schneller an den Markt

20.02.2024 – Skalierbare Steuertechnik am intelligenten Messsystem wird ab 2025 zwingend benötigt. Über das Pilotverfahren der Beschleunigten Sicherheitszertifizierung (BSZ) nach BSI TR-03109-5 soll diese zeitnah bereitgestellt werden.

Wallboxen und Wärmepumpen haben Hochkonjunktur – aus heute rund 1,6 Millionen Anschlussnehmern, die über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG verfügen, könnten bis 2032 über 13 Millionen werden. Das schätzen zumindest die Autor:innen des aktuellen BMWK-Digitalisierungsbarometers. Damit es nicht zu Überlasten im Netz kommt, müssen diese Anlagen künftig steuerbar sein.

Foto: iStock.com / peterschreiber.media

Steuerung für Verbraucher und Prosumer

Die Herstellung der Steuerbarkeit muss der Letztverbraucher von seinem Messstellenbetreiber verlangen – so regeln es die einschlägigen Vorgaben im Zusammenhang mit dem 14a EnWG. Das intelligente Messsystem wiederum ist Pflicht für den 14a-Tarif, den der Anschlussnehmer ab 2024 bei der Neuinbetriebnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung abschließt. Ab 2025 ist die Steuerbarkeit über das intelligente Messsystem gemäß §34 MsbG eine verpflichtende Zusatzleistung im Messstellenbetrieb.

Das CLS-Gateway von PPC. (Foto: Power Plus Communications AG)

Auch kleinere Erzeugungsanlagen, die mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung hinter dem Netzanschluss betrieben werden, müssen künftig über das Smart Meter Gateway steuerbar sein. Gemäß dem neuen §9 EEG müssen für solche Anlagen „spätestens zusammen mit dem intelligenten Messsystem technische Einrichtungen eingebaut werden, die notwendig sind, damit über ein Smart Meter-Gateway […] Netzbetreiber oder andere Berechtigte jederzeit […] die Ist-Einspeisung abrufen können und die Einspeiseleistung stufenweise oder, sobald die technische Möglichkeit besteht, stufenlos ferngesteuert regeln können“. Übersetzt bedeutet das: Hausbesitzer:innen, die zusätzlich zu ihrer PV-Anlage nun auch eine Wallbox oder eine Wärmepumpe installieren, müssen mit dem intelligenten Messsystem auch entsprechende Steuereinrichtungen sowohl für die Verbrauchseinrichtung als auch für die PV-Anlage erhalten. Skalierbare Steuertechnik am intelligenten Messsystem wird daher dringend benötigt.

Der lange Weg in die Praxis

Die gibt es auch: Die sogenannten Controlable Local Systems, besser bekannt als CLS-Lösungen oder zum Beispiel Steuerboxen, kommunizieren über das Smart Meter Gateway Daten und Steuerbefehle zwischen dem Home Area Network (HAN) des Anschlussnehmers und berechtigten externen Marktteilnehmern. Die technischen Anforderungen wurden im Jahr 2021 von der VDE FNN definiert und passende Lösungen sind spätestens seit diesem Zeitpunkt im Produktportfolio vieler Hardware-Hersteller vorhanden. „Wir beschäftigen uns seit etwa 2019 mit Steuerlösungen“, berichtet Ruwen Konzelmann, Geschäftsführer der Theben Smart Energy GmbH. Heute bietet das Unternehmen als Ergänzung zu seinem Smart Meter Gateway „CONEXA“ eine FNN-konforme Steuerbox (mit Relaiskontakten oder digitaler Schnittstelle über EEBus) und ein Mehrwertmodul (mit EEBus) an, das auf das Gateway aufgesteckt wird. „Beide Lösungen erfüllen alle Anforderungen der netzdienlichen und marktorientierten Steuerung“, führt Ruwen Konzelmann aus. „Insbesondere ist im Fall der Steuerbox mit digitaler Schnittstelle oder dem Mehrwertmodul auch die verlangte stufenlose Steuerung bereits Bestandteil der Lösung.“

Zum praktischen Einsatz kamen die Steuerungslösungen bislang kaum, denn es fehlten die rechtlichen Grundlagen und insbesondere die BSI-Technische Richtlinie TR-03109-05, welche verpflichtende Interoperabilitäts- und Security-Anforderungen definiert. Damit Messstellenbetreiber rechtskonform Steuerungssignale übermitteln oder Submeter anbinden können, müssen die eingesetzten Lösungen nach TR-5 zertifiziert sein. Im Dezember 2023 wurde die Richtlinie nach längerem Vorlauf veröffentlicht und damit die Grundlage für die Zertifizierung von CLS-Lösungen geschaffen. Gleichzeitig eröffnet das BSI im Rahmen eines Pilotprojekts zwei Anbietern, Theben Smart Energy und PPC, ein beschleunigtes Zertifizierungsverfahren, das dann die Blaupause für weitere Zertifizierungen werden könnte.

Beschleunigtes Zertifizierungsverfahren

Das SMGW mit Mehrwertmodul der Theben Smart Energy. (Foto: Theben Smart Energy GmbH)

„Der Weg ins Pilotprojekt war schon anspruchsvoll“, erinnert sich Ruwen Konzelmann: Innerhalb von drei Wochen nach der Verabschiedung der TR-5 mussten die Bewerber ihre Lösungen einschließlich Dokumentation beim BSI einsenden. Der positive Bescheid kam Mitte Januar. Die langjährigen Erfahrungen, die Theben Smart Energy als Gateway-Hersteller mit den BSI-Anforderungen und -Zertifizierungen gesammelt hat, hätten hier wohl geholfen.

Das unterstreicht auch Karen Schmid, Produktmanagerin CLS bei PPC: „Die Zertifizierung nach TR-5 und BSZ sind für uns von Anfang an Pflichtbestandteile in der Produktentwicklung gewesen.“ Sie freut sich über die erfolgreiche Bewerbung und sieht diese als Bestätigung, dass man mit einem ausgereiften Produkt ins Rennen gegangen sei.

Mehrwertmodul und CLS Adapter Submetering 2

Zertifizierungsgegenstand bei der Theben Smart Energy ist das sogenannte „Mehrwertmodul“, mit dem eine Steuerung über EEBus stattfindet. Eine Erweiterung um zusätzliche Protokolle, beispielsweise KNX IP Secure, sei umsetzbar und ermögliche damit grundsätzlich auch Anwendungsfälle über die netzdienliche Steuerung hinaus.

PPC startet mit dem CLS Adapter Submetering 2 in die Zertifizierung – einem Produkt, das bereits bei Kunden im Einsatz sei und sich im Rollout befinde. Parallel zur ersten Zertifizierung steht auch bei PPC bereits das zweite Produkt für ein Folgeverfahren in den Startlöchern. „Für uns war selbstverständlich, dass Submetering nur der Anfang sein kann. Daher haben wir auch beim Thema Steuern, HEMS und bei weiteren Anwendungsfällen Produkte, die zeitnah an den Markt gehen werden“, so Karen Schmid weiter.

Auch bei Theben Smart Energy ist die erwartete Zertifizierung des Mehrwertmoduls nur ein erster Schritt. „Parallel werden wir mit unserem Kooperationspartner VIVAVIS auch die Steuerbox für die Zertifizierung vorbereiten“, ergänzt Konzelmann die Planungen. Eine Steuerbox mit Relaiskontakten muss nur hinsichtlich ihrer Interoperabilität zertifiziert werden. Für die Steuerbox mit digitalem Ausgang wird zusätzlich der Nachweis der IT-Sicherheit benötigt. Beide Produkte sollen ebenfalls rechtzeitig für die Umsetzung des §14a EnWG zertifiziert zur Verfügung stehen. (pq)

www.theben-se.de

www.ppc-ag.de