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HKVO: Wissenslücken beeinträchtigen Funkinfrastruktur-Ausbau

08.03.2023 – Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) ist seit gut einem Jahr in Kraft und damit auch die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI). Laut einer Umfrage des Energiedienstleisters Techem gibt es eine deutliche Kluft in Sachen Fernablesung der Liegenschaften zwischen privaten und geschäftlichen Vermietenden. Techem führte im Januar 2023 eine Online-Befragung durch, bei der 100 geschäftliche und 400 private Vermietende befragt wurden.

Messstellenbetrieb Techem

Einbau eines Smart Meter Gateways. Foto: Techem GmbH

Bereits beim Wissensstand zur Novellierung der HKVO und den damit veränderten Pflichten für Vermietende werde das sichtbar: 40 von 100 Privatvermietenden kennen die Regelung zur unterjährigen Bereitstellung der Verbrauchsinformation nicht. Bei den geschäftlich Vermietenden geben das hingegen nur 13 von 100 Befragten an.

Im Vergleich zu einer von Techem durchgeführten Umfrage vor Inkrafttreten der Novellierung hat sich der Kenntnisstand auch ein Jahr nach Wirksamwerden der neuen Rechtsvorschriften nicht erheblich verbessert. Dieses Bild zeichnet sich auch im Fortschritt der Nachrüstung fernauslesbarer Messgeräte ab: Erst 34 Prozent der geschäftlichen Vermietenden haben bereits alle Liegenschaften umgerüstet, über die Hälfte (57 Prozent) immerhin einen Teil. Nur neun Prozent haben in keiner Immobilie entsprechende Geräte installiert.

Wissenslücken und Unklarheiten bremsen Umrüstungsfortschritt

Von den privaten Vermietenden geben immerhin 41 Prozent an, bereits alle Liegenschaften mit Funkerfassungsgeräten ausgestattet zu haben, sodass die Bereitstellung einer monatlichen Verbrauchsinformation verpflichtend ist. 12 Prozent haben einen Teil ihrer Immobilien umgerüstet. Fast die Hälfte (47 Prozent) hat jedoch noch keine fernauslesbaren Systeme installiert. Die gute Nachricht: Ein Großteil dieser Gruppe (56 Prozent) plant eine Umrüstung im Rahmen der gesetzlichen Frist bis Ende 2026.

Für 44 Prozent der Privatvermietenden ist das zurzeit jedoch nicht denkbar. Für sie sprechen gleich verschiedene Punkte gegen die Ausstattung ihrer Liegenschaften mit Funkinfrastruktur. Häufig werden als Gründe Unklarheit zur konkreten Umsetzung (49 Prozent) sowie zu geringe Kenntnisse zu dieser Thematik (29 Prozent) genannt. Weitere Argumente dagegen sind die hohen Kosten, die eine Umrüstung mit sich bringt (36 Prozent), sowie der befürchtete Aufwand, der mit der Pflicht zu unterjährigen Verbrauchsinformation einhergeht (18 Prozent).

Grafik UVI Umfrage Techem

Die Umrüstung auf Funkinfrastruktur in Wohngebäuden wird ein Jahr nach Inkrafttreten der unterjährigen Verbrauchsinformation durch Wissenslücken ausgebremst. Grafik: Techem GmbH

Kosten, Zeit und CO2 einsparen durch Digitalisierung

Dabei können durch die Digitalisierung des Ablesevorgangs der Aufwand reduziert und langfristig Kosten und CO2 gespart werden – zum Beispiel, weil die Terminkoordination mit Mietenden wegfällt und Nebenkostenabrechnungen automatisiert erstellt werden können. Um die Umrüstung weiter voranzutreiben, muss laut Techem mehr Klarheit über deren Vorteile sowie die rechtlichen Pflichten durch die Novellierung der HKVO geschaffen werden.

EED gibt Kaskade der digitalen Umrüstung vor

Genau das wird durch die Energy Efficiency Directive (EED) auf europäischer Ebene geregelt, die mit der HKVO-Novelle zum 1. Dezember 2021 in deutsches Recht überführt wurde. Die Umsetzung der EED geschieht schrittweise: Bereits seit Ende 2021 dürfen nur noch vernetz- und fernauslesbare Messgeräte installiert werden. Seit Anfang 2022 gilt die Pflicht zur unterjährigen Verbrauchsinformation für Mietwohnungen, die bereits auf fernauslesbare Geräte umgerüstet wurden. Spätestens bis Ende 2026 müssen alle als Wohnungen vermieteten Immobilien mit fernablesbaren Geräten ausgestattet und bis zum 31. Dezember 2031 auch mit Smart Meter Gateways vernetzbar sein. (ds)

www.techem.de