21.05.2026 – Das Bundesbedarfsplangesetz, das jetzt im Kabinett verabschiedet wurde, bietet wenig Überraschungen. Für Gleichstromverbindungen soll der Vorrang für Erdkabel fallen.
Der Bundesbedarfsplan ist das zentrale Instrument für den Ausbau des Stromübertragungsnetzes in Deutschland. Mit ihm wird die Erforderlichkeit der Vorhaben gesetzlich festgeschrieben. So soll Planungssicherheit geschaffen, ein sicherer Netzbetrieb ermöglicht und durch Leitungen (Interkonnektoren) zu den Nachbarstaaten die Integration des deutschen in das europäische Stromnetz verbessert werden.
Im Gesetz werden die Anfangs- und Endpunkte der notwendigen Leitungen aufgelistet, aber noch keine genauen Trassenverläufe. Ende April hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (Bundesbedarfsplangesetz-Novelle) beschlossen.
45 neue Stromleitungsvorhaben
Der Entwurf enthält insgesamt 45 Netzausbau-Vorhaben: 39 Wechselstromvorhaben, drei Verbindungsleitungen zu den Nachbarstaaten Schweiz, Großbritannien und Dänemark, zwei Gleichstromvorhaben und eine Offshore-Anbindungsleitung. Die Notwendigkeit dieser Vorhaben hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuvor im Netzentwicklungsplan Strom 2023–2037/2045 bestätigt. Sie sind auch im aktuellen Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber vom März 2026 erneut enthalten.
Neue Gleichstromvorhaben vorrangig als Freileitungen geplant
Laut Koalitionsvertrag sollen künftige Gleichstromleitungen, wo es möglich ist, nicht mehr dem Erdkabelvorrang unterliegen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, dass die neuen Gleichstromvorhaben grundsätzlich als Freileitungen realisiert werden. So sollen sich die Kosten des Netzausbaus und damit die Auswirkungen auf die Netzentgelte für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen verringern. In Betrieb genommene Leitungen können zur Begrenzung der Redispatchkosten beitragen. So sollen die Netzentgelte entlastet werden. (pq)



