Ärger im NEST?

11.12.2025 – Die Bundesnetzagentur hat ihre Festlegungen im NEST-Prozess veröffentlicht – erste kritische Stimmen lassen nicht auf sich warten.  

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Kostenregulierung für Strom- und Gasnetzbetreiber festgelegt. Im Kern beschließt die Behörde die Weiterführung der Anreizregulierung für alle Gasnetzbetreiber und die Verteilernetzbetreiber Strom auch nach dem Jahr 2027 fortzusetzen. Die Festlegungen betreffen die Anreizregulierung als Rahmenkonzept, die Bestimmung der betriebsnotwendigen Kosten, die Kapitalverzinsung, den Produktivitätsfaktor und den Effizienzvergleich. 

Dabei bleiben die bekannten Instrumente nach Angaben der BNetzA erhalten: So werden beispielsweise die Kosten der Netzbetreiber weiterhin periodisch für ein Basisjahr geprüft und dann als Erlösobergrenze über mehrere Jahre einer Regulierungsperiode fortgeschrieben. Die Erlösobergrenze bestimmt den maximalen Geldbetrag, der den Verbrauchern über die Netzentgelte in Rechnung gestellt werden darf. Enthalten ist eine Eigenkapitalverzinsung, die für jede Regulierungsperiode neu festgelegt wird und sich an der Entwicklung des Zinsniveaus auf den internationalen Kapitalmärkten orientiert. Für Neuinvestitionen soll die genehmigte Erlösobergrenze weiterhin jährlich angepasst werden. 

Bild: Agata Kadar / stock.adobe.com

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Der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller sieht die Festlegungen im sogenannten NEST-Prozess positiv: „Wir machen die Kostenregulierung effektiver und einfacher und vor allem weniger bürokratisch. Gleichzeitig sollen die Rahmenbedingungen verlässlich bleiben. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Netzbetreiber effizienter wirtschaften und nur solche Kosten in die Netzentgelte einfließen, die unvermeidlich sind.“  

Effizienzvergleich als Instrument  

Ergänzend zu den Regelungen soll ein Effizienzvergleich durchgeführt werden, bei dem die Behörde die Netzbetreiber untereinander vergleicht. Nach Dafürhalten der BNetzA sei die Effizienz zentral, um die Energiewende zu geringstmöglichen Kosten umzusetzen. Der Effizienzvergleich soll ein wichtiges Instrument der Anreizregulierung darstellen. Diesem Vergleich müssen sich direkt oder indirekt alle rund 900 Netzbetreiber in Deutschland stellen: „Ineffizienzen sind nun über drei statt fünf Jahre abzubauen, die Werte aus der SFA-Methode werden nicht mehr skaliert und es wird „best of“ aus zwei Effizienzwerten, die ihrerseits den Durchschnitt von zwei unterschiedlichen Wegen der Kostenbetrachtung beinhalten, statt des bisherigen „best-of-four“ gewählt“, heißt es in der Mitteilung der Behörde.  

Kritik kommt sofort  

Kurz nachdem die Ergebnisse der finalen Festlegung im NEST-Prozess veröffentlicht wurden, hagelt es auch schon erste Kritik. So erklärte beispielsweise Frau Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Das Ergebnis der finalen Festlegungen heute zum NEST-Prozess ist enttäuschend. Die bereits Ende Oktober von der Behörde kommunizierten Verbesserungen sind richtig, aber reichen bei Weitem nicht aus. Es ist bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur nicht die Kraft für weitere Anpassungen gefunden hat. Wir bleiben dabei: Noch immer finden sich in den acht Festlegungen zahlreiche strukturell-methodische Verschlechterungen gegenüber dem Status quo, die im Ergebnis die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber schwächen und den Unternehmen wichtige Finanzmittel entziehen.“ Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bewertet die neuen Festlegungen insgesamt als enttäuschend.  

Prozess geht weiter 

Nach der Festlegung biegt der NEST-Prozess nun in seine finale Runde ein. Die Bundesnetzagentur hat hierzu als letzten Teil des Verfahrens eine sogenannte Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung in Vorbereitung: Noch vor Weihnachten soll ein Festlegungsentwurf veröffentlicht werden, der dann bis Ende Januar 2026 konsultiert wird. Nach Angaben der BNetzA sind dabei neben der bisherigen Qualitätsregulierung auch Überlegungen zur Energiewendekompetenz und zur konkreten Ausgestaltung eines Digitalisierungsindexes enthalten. Die Bundesnetzagentur signalisiert dabei die Bereitschaft, sich mit alternativen Vorschlägen aus der Branche auseinanderzusetzen. (cp) 

www.bundesnetzagentur.de 

www.bdew.de 

www.vku.de