13.10.2025 – 2026 ist Fotojahr. Die Bundesnetzagentur nutzt dieses Jahr, um die Kostenbasis für die nächste Regulierungsperiode festzulegen.
Für viele Netzbetreiber ist es längst im Kalender markiert: 2026 wird Fotojahr – oder, wie es in der Regulierungssprache heißt, Basisjahr. Es ist das Jahr, auf das die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Lupe legt, um den wirtschaftlichen Rahmen für die nächste Regulierungsperiode festzulegen. Aus dieser Betrachtung ergibt sich der maximale Betrag, den Netzbetreiber aus Netzentgelten einnehmen dürfen, um ihre Kosten für einen wirtschaftlichen Netzbetrieb zu decken.
Das Fotojahr liegt immer in der Mitte einer Regulierungsperiode. Aktuell läuft die vierte (2024 bis 2028), und ihr Mittelpunkt ist eben 2026. Dieses Jahr dient als Momentaufnahme: Die Kosten, Investitionen und Effizienzwerte, die ein Netzbetreiber dann meldet, bestimmen maßgeblich die Erlösobergrenzen ab 2029.
Das finanzielle Korsett
Die Erlösobergrenze (EOG) legt fest, wie viel ein Netzbetreiber pro Jahr über die Netzentgelte einnehmen darf – und damit auch, wie viel er ausgeben kann. Sie basiert auf den anerkannten Kosten aus dem Fotojahr, angepasst um Faktoren wie Inflation, Effizienzvorgaben und Investitionen.
Zur Orientierung lohnt sich ein Blick auf die Regulierungsformel, wie sie etwa Avacon erklärt. Sie zeigt, wie aus der Kostenbasis Schritt für Schritt die erlaubten Erlöse berechnet werden und macht deutlich, wie eng das Fotojahr mit den künftigen finanziellen Spielräumen verknüpft ist.
Wer also seine Ausgaben nicht gut geplant hat, hat es in der kommenden Periode schwer, seine Kosten über die Regulierung abzubilden. Bei vielen Netzbetreibern laufen daher jetzt schon die Vorbereitungen. Wer die eigenen Daten, Prozesse und Nachweise im Griff hat, kann dem Jahr gelassen entgegensehen. Wer nicht, wird es spätestens 2029 zu spüren bekommen.
Quo Vadis?
In einem Anfang 2024 veröffentlichen Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich hat die BNetzA vorgeschlagen, die Regulierungsperioden künftig von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Dadurch sollen die Kosten regelmäßiger angepasst und der Ausbau effizienter gestaltet werden.
Für Netzbetreiber würde eine Verkürzung der Regulierungsperiode erheblichen Mehraufwand bedeuten, wie der BDEW unter anderem kritisiert. Der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR) bei der BNetzA sieht hingegen aber auch Vorteile in der Reformierung. So werden beispielsweise Kostensenkungen schneller an die Verbraucher durchgereicht.
Beschlossen ist die Änderung jedoch noch nicht. Die BNetzA sei offen für andere Vorschläge, mit denen sich die Kosten zeitgerecht anerkennen und langfristig reduzieren lassen. Eine entsprechende Änderung würde ohnehin erst die sechste Regulierungsperiode betreffen, die im Jahr 2034 beginnen soll. Die Fotojahre 2026 und 2031 bleiben daher zunächst bestehen. (pms)



