16.02.2026 – Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum „Netzanschlusspaket“ hält einige Überraschungen parat – und kassiert bereits erste kritische Rückmeldungen.
In dem aktuellen Referentenentwurf mit dem sperrigen Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mehrere Punkte zur Reform des Netzanschlussverfahrens ausgearbeitet.
Auf der einen Seite soll das Maßnahmenpaket den Zubau von EE-Anlagen, Speichern und Großverbrauchern besser auf den Netzausbau abstimmen – aktuell hecheln Netzausbau und Netzanschlussverfahren dem Anlagenzubautempo vielerorts hinterher. Auf der anderen Seite will das BMWE mit dem Gesetzesvorhaben nach eigenen Angaben „die Ansiedelung von großen Abnehmern wie etwa von Speichern und großen Erzeugern erneuerbarer Energien dort anreizen, wo es dem Netz nützt.“
Neue Freiheiten für Netzbetreiber
Mit der Reform des geltenden Rechtsrahmens bei Netzanschlussverfahren plant das BMWE den Netzbetreibern neue Instrumente an die Hand zugeben, um deren Handlungsspielraum zu vergrößern. So sollen diese beispielsweise die Möglichkeit erhalten, eingehende Netzanschlussbegehren nach gesetzlich vorgegebenen Kriterien eigenständig zu priorisieren und zu depriorisieren – was gleichzeitig eine Abkehr von der weitgehend vorherrschenden pauschalen Anwendung des „Windhundprinzips“ nach sich zieht.
Zudem soll ein sogenannter Redispatch-Vorbehalt für die Verteilernetzbetreiber eingeführt werden, um das Problem des Netzanschlusses an „vollen Netzen“ beherrschbarer zu gestalten. Nach der Idee des BMWE könnten besonders belastete Netzgebiete als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen werden, bei denen jährlich mehr als 3 Prozent des Stroms abgeregelt wird. In diesen Gebieten sollen dann im Falle von Redispatchmaßnahmen keine Ausgleichzahlungen für neuangeschlossenen EE-Anlagen mehr geleistet werden – und dies für bis zu 10 Jahre.
Kritik kommt sofort
Beide Reformpunkte – eigenständige Priorisierung sowie Redispatch ohne Entschädigung – haben bereits kurz nach der Veröffentlichung zu ersten kritischen Entgegnungen geführt. So befürchtet beispielsweise der Genoverband e.V., dass durch die eigenständige Priorisierung von Anschlussanfragen auf Seiten der Netzbetreiber eine strukturelle Bevorzugung großer Investoren nach sich ziehen könnte – das Nachsehen hätte dann Bürgerenergieprojekte.
Auch der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sieht in dem Vorhaben einige Fallstricke versteckt, wie Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, anmerkt: „Die ins Stocken geratenen Netzanschlussverfahren sind ein Flaschenhals. Zur Auflösung sind bundesweit einheitliche Standards notwendig – nicht je nach Netzregion unterschiedlich gesetzte Regeln und Prozesse. Netzengpässe sollten nicht dadurch vermieden werden, dass der Einspeiser zehn Jahre auf Entschädigungszahlungen für abgeregelten Strom verzichten muss, sondern durch mehr Netzausbau.“
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. sieht in der Reform des Einspeise- und Anschlussvorrangs gar die Grundsystematik des EEG angegriffen und mahnt: „Indem die Verteilnetzbetreiber jeweils eigene Prozesse für die Ausgestaltung der Priorisierung von Netzanschlüssen vornehmen sollen, wird gleichzeitig eine neue Bürokratiewelle ausgelöst.“
Baukostenzuschüsse ebenfalls auf der Liste
Der Entwurf des Ministeriums sieht zudem vor, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) ermächtigt wird, die Pflicht zur Zahlung von Baukostenzuschüssen auch für Erzeugungsanlagen vorzusehen. Auf diese Weise sollen Betreiber von EE-Anlagen an den Kosten des Netzausbaus und der Netzverstärkung beteiligt werden. Nach dem Dafürhalten des BMWE soll dies für einen sparsameren Umgang mit knappen Anschlusskapazitäten sorgen. Zusätzlich könnten regional differenzierte Baukostenzuschüsse für Erzeuger Anreize setzen, sich an möglichst netzverträglichen Standorten anzuschließen – hofft zumindest das Ministerium.
Auch dieser Punkt wird vom Genvorband kritisiert: „Der Entwurf ermöglicht es Netzbetreibern künftig, auch von Erzeugungsanlagen Baukostenzuschüsse zu verlangen. Für große Unternehmen mag das verkraftbar sein – für ehrenamtlich getragene Bürgerprojekte bedeutet es eine zusätzliche Hürde und ignoriert zentrale Unterschiede zwischen großen Kraftwerksprojekten und dezentralen Bürgerenergieanlagen.“
Digitalisierung, Transparenz und Einspeisenetz
Zur Verbesserung und Modernisierung bestehender Prozesse plant das BMWE die vollständige Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme der Anlage. Dies soll nun ab 2028 für sämtliche Netzanschlussbegehren zum Branchenstandard werden. Zudem soll die Schaffung von Transparenz über freie Netzanschlusskapazitäten, sowie die Möglichkeit einer unverbindlichen Netzanschlussauskunft, die Standortsuche für neue Anlagen erleichtern – und parallel die Verteilernetzbetreiber von Mehrfachanfragen und wenig erfolgsversprechenden Netzanschlussprüfungen entlasten.
Mit dem „Einspeisenetz“ – häufig auch als „Einspeisesteckdose“ bezeichnet – soll zudem ein Instrument des vorausschauenden, bedarfsgerechten Netzausbaus gesetzlich verankert werden. Ziel ist es, insbesondere Wind- und Solarparks koordiniert und vorausschauend ans Netz anzuschließen. Netzbetreiber sollen vorausschauend einzelne Netzbetriebsmittel – wie etwa ein Umspannwerk – genau dort errichten, wo zukünftig mit dem Zubau von Erzeugungsanlagen zu rechnen ist. (cp)
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