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Leichte Unruhe im NEST

30.10.2025 – Die Bundesnetzagentur hat den Länderausschuss über die Anpassungen in der neuen Anreizregulierung NEST informiert – erste kritische Töne seitens der Energiebranche lassen nicht lange auf sich warten.  

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihre Reform zur Neugestaltung der Anreizregulierung für die Strom- und Gasverteilnetze – kurz NEST – abgeschlossen. In dem finalen Entwurf, den die Behörde dem Länderausschuss vorgelegt hat, berücksichtigt sie nun auch einige Bedenken der Netzbetreiber. So sollen zukünftig auch kleine und mittlere Stromverteilnetzbetreiber außerhalb des Regelverfahrens von einer jährlichen OPEX-Anpassung profitieren können. Nach Ansicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellt das vereinfachte Verfahren nun die Gleichbehandlung aller Verteilnetzbetreiber bei der Anpassung der Betriebskosten sicher.

Bild: photoguns / stock.adobe.com

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Effizienzvergleich

Veränderungen wurden zudem beim Effizienzvergleich und beim Zulassungskriterium für das vereinfachte Verfahren angekündigt. Die BNetzA plant, beim Zulassungskriterium künftig auf einen anderen wirtschaftlichen Schwellenwert als geplant abzustellen. Statt des Ausgangsniveaus, das noch im Juni in den Festlegungsentwürfen festgehalten war, soll künftig die angepasste Erlösobergrenze verwendet werden.

Kein großer Wurf

Zwar begrüßen die Branchenvertreter, dass die Behörde in diesen Punkten auf die Belange der Netzbetreiber eingegangen ist, man habe sich jedoch mehr erhofft, wie Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kritisch anmerkt: „Im Ganzen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) aber bei ihrem Modell geblieben. Sie bleibt damit in der Gesamtschau deutlich hinter den Möglichkeiten zurück, ein attraktives Investment für privates Kapital im internationalen Umfeld zu schaffen. Dies ist insbesondere angesichts des großen Kapitalbedarfs für die Modernisierung, Transformation und den Ausbau der Energienetze unverständlich. Wir rechnen mit Netzinvestitionen von allein in den kommenden fünf Jahren von rund 280 Milliarden Euro. Ohne privates Kapital werden wir den Netzausbau in den Strom- und Gasnetzen nicht stemmen können.“

Fremdkapital

Auch bei der Ausgestaltung der Fremdkapital-Methodik zeigt sich der BDEW enttäuscht, dass die BNetzA nicht auf ein dynamisches Modell wechseln will, sondern bei ihrem fixen Sieben-Jahreszeitraum bleibt. Demnach müssten Netzbetreiber und Investoren aufgrund des fixierten Sieben-Jahres-Durchschnitts mit einer Unterdeckung in der 5. Regulierungsperiode (z. B. Strom 2029 bis 2033) für die Refinanzierung von bereits aufgenommenem Fremdkapital rechnen.

Aus Sicht des BDEW könne nur eine in der Festlegung angelegte Aktualisierung an tatsächliche Kapitalmarktbedingungen das Problem lösen. Der BDEW spricht sich hier weiterhin für eine Dynamisierung des Fremdkapital-Zinssatzes aus. (cp)

www.bdew.de