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15.06.2026 – Mehrere Akteure aus der Energiewirtschaft fordern in einem offenen Brief an die Bundestagsfraktionsvorsitzenden die Umsetzung des geplanten Freileitungsvorrangs für neue Gleichstromverbindungen.  

Die Forderungen des Bündnisses nach einer konsequenten Umsetzung des Freileitungsvorrangs beziehen sich insbesondere auf die beiden Bauvorhaben DC42 und DC42plus (SuedWestLink) – und nicht auf bereits planfestgestellte oder im Bau befindliche Projekte. Zwar wird die Grundentscheidung für Freileitungen ausdrücklich begrüßt, jedoch drohen die vorgesehenen Ausnahmeregelungen aus Sicht der Unterzeichner die intendierte Wirkung zu konterkarieren: „Die nun im Gesetzentwurf enthaltenen Einschränkungen des Freileitungsvorrangs schaffen Unsicherheiten und würden die Projektumsetzung erschweren. Eine Kombination von Freileitung und Erdverkabelung bei einem Vorhaben ist nicht sinnvoll – weder bei Planung und Genehmigung noch bei Bau und Betrieb der Stromleitung,“ zeigt sich Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung von TransnetBW, überzeugt.

Ausnahmen soll Beschleunigung gefährden

Die Unterzeichner des Offenen Briefes – darunter etwa die TransnetBW, der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V., DIE FAMILIENUNTERNEHMER e. V. sowie der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. und Weitere – weisen darauf hin, dass die im Entwurf vorgesehenen Ausnahmen den Freileitungsvorrang faktisch aufweichen würden. Insbesondere hybride Lösungen, mit einem Wechsel zwischen Erdverkabelung und Freileitung innerhalb eines Projekts, könnten im Zweifelsfall zusätzliche Planungsaufwände erzeugen – und zu langwierigen Diskussionen mit den betroffenen Regionen führen, was die Genehmigungsverfahren verlängert. Aus Sicht der Unterzeichner ist daher die konsistente Technologiefestlegung eine zentrale Voraussetzung für einen beschleunigten und kosteneffizienten Netzausbau.

(Bild:  Andreas Gruhl / stock.adobe.com)

(Bild: Andreas Gruhl / stock.adobe.com)

Kosten, Betrieb und Systemstabilität

Freileitungen gelten als etablierte und zuverlässige Technologie im Höchstspannungsnetz und sind seit Jahrzehnten in Deutschland im Einsatz. Im Vergleich zu Erdkabeln bestehen jedoch wirtschaftliche Unterschiede: Die Investitionskosten sind bei Freileitungen im Vergleich zu den Erdlösungen mindestens um die Hälfte geringer. Außerdem lassen sich Freileitungen schneller bauen als Erdkabel, so dass eine frühere Fertigstellung perspektivisch die Aufwendungen für das Netzengpassmanagement senken würden.

Auch im Betrieb zeigen sich deutliche Differenzierungen zwischen beiden Systemen: Während Erdkabel weniger äußeren Einflüssen ausgesetzt sind, können Störungen bei Freileitungen in der Regel deutlich schneller behoben werden, was sich positiv auf die Verfügbarkeit des Systems auswirkt. Darüber hinaus verfügen Freileitungen über eine längere Nutzungsdauer: Sie werden üblicherweise auf eine Lebensdauer von rund 80 Jahren ausgelegt, während Erdkabel nach etwa 40 Jahren erneuert werden müssen.

Hintergrund: Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes

Das Bundesbedarfsplangesetz legt fest, welche Netzausbauvorhaben in Deutschland energiewirtschaftlich notwendig sind. Darüber hinaus wird im Gesetz festgelegt, in welcher Technologie (Erdkabel/Freileitung) die Vorhaben umgesetzt werden sollen. Der im aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgesehenen Freileitungsvorrang für neue Gleichstromverbindungen verfolgt das Ziel, den Stromnetzausbau schneller und kosteneffizienter umzusetzen. (cp)

www.transnetbw.de