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Netzentwicklungsplan für ein klimaneutrales Stromübertragungsnetz bestätigt

04.03.2024 – Die Bundesnetzagentur hat die Planungen der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW für fünf neue Verbindungen bestätigt. Der genehmigte Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 verdeutlicht die Dringlichkeit eines zügigen Netzausbaus.

Mit dem aktuellen Netzentwicklungsplan hat die Bundesnetzagentur mehr Maßnahmen bestätigt als von den Übertragungsnetzbetreibern im zweiten Entwurf vorgesehen waren: Nach der Veröffentlichung der vorläufigen Prüfungsergebnisse haben die Projektverantwortlichen die Erweiterung der Projekte DC42 und DC40 bei der Bundesnetzagentur eingereicht, die zusätzlich bestätigt wurden. Zudem enthält der bestätigte NEP 116 weitere Wechselstromverbindungen im Vergleich zum Bundesbedarfsplan.

Die Bundesnetzagentur bestätigt auch das Wechselstromvorhaben P540. Die Berechnungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass zusätzliche Übertragungskapazitäten zur Versorgung Bayerns benötigt werden. Die projektverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber haben deshalb im Konsultationszeitraum das Wechselstromvorhaben P540 nachgereicht.

Zu den Investitionen in die Übertragungsnetze kommen notwendige weitere Milliarden-Investitionen für den Um- und Ausbau der Verteilnetze, um die neuen Bedarfe der Netznutzer abbilden zu können. Die Netzbetreiber müssen sich dabei laut BDEW aber darauf verlassen können, dass die Bundesnetzagentur einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen bietet. Foto: Comofoto / stock.adobe.com

„Dieser Netzentwicklungsplan zeigt erstmals, welches Stromnetz wir brauchen, um die Energiewende zu vollenden. Wir haben alle vorgeschlagenen Projekte sorgfältig geprüft. Für ein klimaneutrales Stromsystem brauchen wir bis 2045 in erheblichem Umfang zusätzliche Stromleitungen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir haben im Netzentwicklungsplan lediglich die Anfangs- und Endpunkte der Leitungen definiert. Der genaue Verlauf der Leitungen steht noch nicht fest, sondern wird in nachfolgenden Verfahrensschritten bestimmt.“

Verlässlichen Rahmen für Investitionen schaffen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Bestätigung des Netzentwicklungsplans. Allerdings solle die Bundesnetzagentur gerade in diesen Zeiten, wo Netzbetreiber mehr denn je auch auf internationale Investoren angewiesen sind, einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen bieten.

„Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesnetzagentur den EK-Zinssatz in dem von deutlich gestiegenen Zinsen geprägten Umfeld lediglich für neue Investitionen angehoben hat, der Zinssatz für Bestandsanlagen jedoch zu Jahresbeginn 2024 um 25 Prozent gesunken ist, wie sie es 2021 festgelegt hatte“, erklärt Kerstin Andreae Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Dieses Vorgehen irritiere nicht nur den Kapitalmarkt, es schränke auch den finanziellen Handlungsspielraum der Netzbetreiber ein, da Neuinvestitionen auch aus den Erträgen aus dem investierten Eigenkapital bestritten werden.

Bedarf an neuen Stromleitungen

Der Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 umfasst rund 4.800 Kilometer neuer Leitungen und ca. 2.500 Kilometer Verstärkung bereits vorhandener Verbindungen gegenüber dem bestehenden Bundesbedarfsplan.

Die Bundesnetzagentur bestätigt fünf neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindungen (HGÜ) mit einer Kapazität von jeweils 2 GW:

  • DC32 von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern
  • DC35 von Niedersachsen nach Hessen
  • DC40 von Niedersachsen nach Sachsen
  • DC41 von Niedersachsen nach Baden-Württemberg
  • DC42 von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg

Offshore-Anbindungssysteme

Der Netzentwicklungsplan umfasst auch die erforderlichen Maßnahmen zur Anbindung der Offshore-Stromerzeugung an das landseitige Übertragungsnetz.

Die Bundesnetzagentur hält dafür 35 weitere Vorhaben in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 für erforderlich. Die Leitungen binden bis zu 70 Gigawatt Leistung aus Offshore-Windparks an das Festland an. Dieses Ziel sieht das Windseegesetz vor. Die Trassenfindung auf See bestimmt der Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie. Der Netzentwicklungsplan enthält die Netzverknüpfungspunkte auf dem Festland, an denen sich die auf See erzeugte Windenergie am besten in das Übertragungsnetz integrieren lässt.

Die Bundesnetzagentur erstellt derzeit einen Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan. Er beinhaltet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der im Netzentwicklungsplan bestätigten Maßnahmen. Die Veröffentlichung des Umweltberichts ist für Ende Mai geplant. (bs)

www.bundesnetzagentur.de