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Netzregulierung soll schneller und unbürokratischer werden

18.01.2024 – Die Bundesnetzagentur hat heute ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich veröffentlicht. 

Foto: iStock.com / Leonsbox

Ziel im Strombereich sei es, die Energiewende beschleunigt, digitalisiert und in guter Qualität voranzubringen. Zudem will die Bundesnetzagentur in der Regulierung gezielte finanzielle Anreize zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber setzen.  

Um Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller zu berücksichtigen, schlägt die Bundesnetzagentur vor, die Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre zu verkürzen. Zur vereinfachten Regulierung könnte eine pauschalierte Prüfung beitragen – etwa in Form einer standardisierten Bestimmung der Kapitalkosten über einen sogenannten WACC, der eine Bestimmung der Kapitalkosten im Einzelfall ersetzt. Auch die Bestimmung des Umlaufvermögens möchte die Bundsenatzagentur pauschalieren sowie den Katalog der bisher jährlich zu ermittelnden und anzupassenden sogenannten “dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten” reduzieren.  

Im Gasbereich sollen die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden. Anlagen sollen sich innerhalb der zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzung noch amortisieren. Außerdem sollen Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen. 

Die Bundesnetzagentur plant für den 2. Februar 2024 eine Veranstaltung für Branchenvertreter als Auftakt für einen ausführlichen, offenen Diskussionsprozess anschließen. Fragen zur Netzentgeltbildung im engeren Sinne sollen zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden. Die Diskussion zu Anpassungen der Regulierung für Übertragungsnetzbetreiber findet ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt statt. 

Das Eckpunktepapier ist unter www.bundesnetzagentur.de/gbk veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 16. Februar 2024 abgegeben werden. (pq)

www.bundesnetzagentur.de