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Reif für den Anschluss? 

05.02.2026 – Die vier Übertragungsnetzbetreiber führen das „Reifegradverfahren“ für Netzanschlussanträge von Speichern und Großverbrauchern ein. 

Bild: richard204/stock.adobe.com (KI generiert)

Netzanschlüsse am Höchstspannungsnetz – etwa für Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher – sollen künftig nach einem neuen Verfahren vergeben werden. Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW kündigen an, entsprechende Anschlussanträge künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit zu bewerten. Das neue „Reifegradverfahren“ löst das Windhundprinzip ab, bei dem Netzanschlussanträge einzig nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch bearbeitet wurden. Es startet in den Regelzonen der ÜNB ab dem 1. April 2026 mit einer ersten Informations- und Antragsphase. 

Sachliche Entscheidungsgründe  

Anträge werden künftig nicht einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Übersteigt die Anzahl der eingereichten Projekte die verfügbaren Kapazitäten, so werden die am weitesten entwickelten und somit „reifsten“ Projekte zuerst ausgewählt und erhalten ein Angebot mit einem Zeitplan für einen Netzanschluss. Bei der Bewertung der Anträge stehen eindeutig messbare und transparente Kriterien im Mittelpunkt. Dazu gehören Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projektes. Damit wird sichergestellt, dass Projekte von hoher Realisierungs-wahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen priorisiert werden können. Das Reifegradverfahren schafft den Rahmen für einen strukturierten, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess, der die Vergabe von Netzanschlüssen planbarer und effizienter macht. Vergleichbare Verfahren haben sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt.   

Windhund gescheitert?  

Das Windhundprinzip („First come, first served“) dagegen führte in den vergangenen zwei Jahren zu einer unverhältnismäßigen Flut an Anträgen, die die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten und Ressourcen in den Umspannwerken sowie den im Rahmen der Netzentwicklungs-planung ermittelten Bedarf bei Weitem übersteigen. Seit dem Jahr 2024 hat es einen enormen Anstieg von Netzanschlussbegehren für große Erzeuger und Verbraucher, insbesondere von Großbatteriespeichern (BESS), gegeben. Bei den vier ÜNB lagen zum Ende des dritten Quartals 2025 insgesamt 717 Netzanschlussanträge mit einer kumulierten Gesamtleistung von rund 270 Gigawatt (GW) vor, davon allein 545 Anträge für den Anschluss von Großbatteriespeichern mit 211 GW Leistung. Hinzu kommen nach Schätzung des BDEW weitere knapp 600 GW an Anträgen für Großbatteriespeicher auf der Ebene der Verteilnetzbetreiber. Zum Vergleich: Im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2025) wird für das Jahr 2035 mit einem Bedarf an Großbatteriespeichern zwischen 41 und 94 GW gerechnet, je nachdem wie sich der Zubau von Erneuerbaren Energien, der Stromverbrauch und andere Faktoren im Energiesystem bis dahin entwickeln.  

Rechtliche Bestätigung empfohlen 

Die Übertragungsnetzbetreiber halten eine europarechtliche Bestätigung für das neue Verfahren durch die Bundesnetzagentur für sinnvoll. Zielführend wäre zudem, die gesetzlichen Grundlagen für das Netzanschlussverfahren entsprechend des vorgeschlagenen „Reifegradverfahrens“ zu konkretisieren.  

Nachfrage am Bedarf ausrichten 

Außerdem verweisen die ÜNB darauf, dass die Nachfrage nach Netzanschlüssen wird das Angebot – vor allem bei Schaltfeldern – unabhängig vom neuen Reifegradverfahren weiterhin übersteigen werden. Um die Netzanschlüsse volkswirtschaftlich möglichst effizient zu nutzen, empfehlen die ÜNB daher, dass die Politik in Zukunft gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien einführt, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren. So kann gewährleistet werden, dass Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren angemessen berücksichtigt werden. 

Das Konzept der ÜNB enthält eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens und der einzelnen Prozessschritte. Es wurde auf der gemeinsamen Seite Netztransparenz.de veröffentlicht. (pq) 

www.netztransparenz.de