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Revitalisierung für Ortsnetzstationen

21.08.2024 – Das Unternehmen Socomec hat eine Lösung entwickelt, mit der Netzbetreiber die Messtechnik für ihre Ortsnetzstationen EnWG-konform nachrüsten können.

Das Komplettpaket für die Messtechnik-Nachrüstung von Ortsnetzstationen, hier die Version für 28 Lasten mit Schnittstelle. (Bild: SOCOMEC GmbH) 

Das Komplettpaket für die Messtechnik-Nachrüstung von Ortsnetzstationen, hier die Version für 28 Lasten mit Schnittstelle. (Bild: SOCOMEC GmbH)

Das modulare Mess- und Überwachungssystem besteht aus einem Anzeigegerät, Spannungs- und Strommessmodulen, Stromsensoren und Kommunikationsgateways. Die Bauteile werden als Komplettpaket im Kunststoffgehäuse für 16 bis 28 Lasten mit Schnittstelle angeboten. Optional ist eine Erweiterung für 16 zusätzliche Lasten verfügbar. 

Das Retrofit-Paket lässt sich in bestehende Anlagen und Systeme integrieren, was nach Herstellerangaben Unterbrechungen und Ausfallzeiten minimiert. Die Kommunikation erfolgt wahlweise direkt über Modbus TCP oder über eine IEC 60870-5-104-konforme Schnittstelle. Ein Webserver ist bereits integriert. Die IEC-62443-konformen Sicherheitsfunktionen sorgen für eine sichere Datenübertragung und sollen das Risiko von Cyberattacken senken. Die Stromsensoren sind als Durchstecksensoren erhältlich. Die globale Genauigkeitsklasse liegt im Messbereich von 5 bis 6.000 Ampere bei 0,5 für das komplette System (Modul und Sensoren).  

„Mit unserer Messtechnik lässt sich für jede Phase die Leistung der Anlagenabgänge erfassen. Überwachung und Messung bilden die Grundlage, bevor Sie optimieren und steuern können. Außerdem können Unternehmen auf detaillierte Energieverbrauchsdaten zugreifen und dadurch ihren Betrieb optimieren“, betont Socomec Marketingleiter Guy Schaaf. 

Netzbetreiber unter Zugzwang   

„Bis 2029 müssen alle Netzbetreiber in Deutschland ihre Messtechnik den neuen Richtlinien des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) §14a entsprechend nachrüsten. Die Regelung sieht vor, dass Netzbetreiber die Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen wie z.B. private Ladepunkte, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Speicher mit einem Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW nicht mehr verwei­gern dürfen. Im Gegenzug müssen die Verbraucher die Steuerung bei hoher Netz­be­las­tung akzep­tieren. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die davor in Betrieb gingen, müssen bis zum 1. Januar 2029 in das neue Gesetz überführt werden. Daraus erfolgt als Grundlage für die netzorientierte Steuerung, dass die Netzzustandsermittlung durch Messung aller Ortsnetzstationen nötig wird“, erklärt Guy Schaaf den Hintergrund für die Entwicklung der technischen Lösung. (cp)  

www.socomec.de 

Beitragsbild: schulzie / stock.adobe.com