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ULTRANET: Weiterer Fortschritt im Genehmigungsverfahren

24.06.2022 – Beim Genehmigungsverfahren für das Netzausbauprojekt ULTRANET hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) für den Abschnitt B1 zwischen Mannheim-Wallstadt und Philippsburg die Vollständigkeit der Planfeststellungsunterlagen bestätigt. Diese hatte TransnetBW Ende April bei der Behörde eingereicht. Damit könne nun die im Gesetz vorgesehene formelle Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung starten.

„ULTRANET ist ein zentrales Netzausbauprojekt für Deutschland und verbessert die Integration der Erneuerbaren Energien ins Stromsystem. So sorgen wir für Versorgungssicherheit“, sagt Dr. Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung von TransnetBW. Die rund 340 Kilometer lange Gleichstromverbindung reicht von Osterath in Nordrhein-Westfalen bis nach Philippsburg in Baden-Württemberg und wird von den Übertragungsnetzbetreibern Amprion und TransnetBW umgesetzt. Sie soll künftig große Strommengen zwischen dem Norden und Süden Deutschlands transportieren.

BU: Verlauf des Netzausbauprojekts ULTRANET. Grafik: TransnetBW GmbH

Austausch mit Bevölkerung und Behörden

Seit Anfang 2021 fanden fünf digitale Gesprächsrunden mit Behörden und Verbänden und vier Bürgersprechstunden statt. Zu den Sprechstunden hatte der Übertragungsnetzbetreiber aus Baden-Württemberg alle interessierten Bürgerinnen und Bürger öffentlich eingeladen. „Die Unterlagen wurden sorgfältig und in enger Abstimmung mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange erstellt. Am Ende sind rund 6300 DIN-A4-Seiten Text und mehrere hundert Pläne zusammengekommen“, erläutert Alexander Gerhard, Teilprojektleiter Genehmigung bei TransnetBW.

Mit der Vollständigkeitserklärung nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) befindet sich das Genehmigungsverfahren für den Abschnitt B1 nun auf der Zielgeraden. In den nächsten Wochen beginnt der formelle Beteiligungsprozess gemäß § 22 NABEG. Dieser wird von der Bundesnetzagentur als zuständiger Genehmigungsbehörde durchgeführt. Hierzu legt die Behörde die von TransnetBW erstellten Unterlagen öffentlich aus und informiert darüber. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange können dann die Unterlagen einsehen und sich dazu äußern. Vor Abschluss des Verfahrens werden die Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen eines Erörterungstermins diskutiert. Mit dem finalen Planfeststellungsbeschluss durch die Bundesnetzagentur wird die Genehmigung zum Bau und Betrieb erteilt. Außerdem legt dieser den exakten Verlauf der Trasse und die technischen Details fest.

Im Anschluss daran kann der Bau beginnen. Das für ULTRANET erforderliche Gleichstrom-Umspannwerk am Standort Philippsburg befindet sich bereits seit September 2020 in Bau. (ds)

www.transnetbw.de