14.05.2025 – Die Strompreise in Deutschland sollen sinken – eine zentrale Stellschraube hierfür sind die Netzentgelte. Nun hat die Bundesnetzagentur zu diesem Thema ein Diskussionspapier veröffentlicht.
Ein starkes klimaneutrales Netz kostet Geld. Die faire Verteilung der Kosten steht zur Diskussion (Bild: Sohail/stock.adobe.com (KI generiert))
Die StromNEV, welche die Grundsätze zur Bestimmung der Netzentgelte festlegt, stammt ursprünglich aus dem Jahr 2005 und seither wandelt sich unser Energieversorgungssystem mit hoher Dynamik.
Mehr volatile erneuerbare Einspeisung, die Elektrifizierung von Mobilität und Wärme und eine steigende Zahl von Stromabnehmern, die ihren Verbrauch zumindest teilweise aus eigenen Anlagen decken. Diese Entwicklungen zahlen einerseits auf unsere Ziele der Energieunabhängigkeit und Klimaneutralität bis 2045 ein, andererseits haben sie die Energiekosten im internationalen Vergleich in schwindelnde Höhen steigen lassen. Ein wesentlicher Kostenfaktor sind die Netzentgelte, deren Festsetzung nun im Verfahren „Allgemeine Netzentgeltsystematik“ (kurz: AgNes) neu geregelt werden sollen. Zuständig ist die Bundesnetzagentur.
„Wir müssen das System reformieren, nach dem Netzentgelte erhoben werden. Erstens wird die Zahl der Nutzer immer kleiner, die in voller Höhe Entgelte zahlen – bei gleichzeitig steigenden Kosten. Wir haben zweitens keine ausreichend wirksamen Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können, um einen unnötig teuren Ausbau der Netze zu vermeiden. Drittens gibt es im System heute keine Anreize, die flexibles Verhalten belohnen, eher im Gegenteil“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Unser Ziel ist es, die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig zu machen und an die Herausforderungen der Energiewende anzupassen. Wir stehen am Anfang unseres Entscheidungsprozesses und beginnen diesen ergebnisoffen.“
Anpassungsoptionen
Im Diskussionspapier werden mögliche Anpassungsoptionen bei der Bildung der Netzentgelte aufgezeigt und Fragen gestellt.
Anders als im Gasfernleitungsnetz und in den Netzentgeltsystemen einiger anderer europäischer Länder werden in Deutschland Netzentgelte allein von den letztverbrauchenden Netzkunden entrichtet. Oberhalb der Niederspannung sind derzeit alle Netzentgeltkomponenten rein entnahmeabhängig. Die Bundesnetzagentur will daher zum Beispiel diskutieren, ob und wie zukünftig Netzentgelte erhoben werden sollten, wenn Strom in das Netz eingespeist wird. Das Argument: Wesentlicher Treiber der Kosten im Netz sei der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung. Ein Beitrag könne dabei entweder über einspeiseabhängige Entgelte oder über ein Grundnetzentgelt erhoben werden, das auch Einspeiser zahlen müssen. So würden die Kosten auf mehrere Schultern verteilt.
Auch die Einführung neuer Entgeltkomponenten wie einen Grund- oder Kapazitätspreis ist nach Ansicht der Regulierungsbehörde denkbar. Ein zusätzlicher pauschaler Grundpreis könnte die Kosten sachgerechter reflektieren. Auch bei Prosumern in der Niederspannung könnte eine Stärkung der schon vorhandenen Grundpreiskomponente nach Ansicht der Behörde eine adäquate Beteiligung an den Netzkosten gewährleisten.
Bei der Netzdimensionierung spielt die Netzanschlusskapazität eine wesentliche Rolle und gilt als ein weiterer Kostentreiber – so die Bundesnetzagentur. Hier stelle sich die Frage, ob eine direkte Bepreisung der bestellten Netzanschlusskapazität sachgerecht wäre.
Dynamische Netzentgelte würden die Auslastung der Netze in ein zeitlich differenziertes lokales Preissignal umsetzen. Für statische zeitvariable Netzentgelte als einfache Vorform der Dynamisierung – die verschiedenen Tarifstufen werden mit langem Vorlauf festgelegt, ändern sich selten und gelten meist für große Gebiete – hat die Bundesnetzagentur in ihre Festlegung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bereits eine konkrete Umsetzungsmöglichkeit hatgeschaffen. Für ein Netzentgelt, das sich nach dem aktuellen tatsächlichen Auslastungsgrad des Netzes bemisst, müssten allerding zahlreiche technische Voraussetzungen geschaffen werden – wie eine nahezu vollständigen Digitalisierung von Netz und Netznutzern.
Um eine netz- sowie systemdienliche Einbindung von Speichern sicherzustellen, werden die Entgelte für die Nutzergruppe der Speicher im Diskussionspapier gesondert adressiert.
Die Anpassungsoptionen sollen ergebnisoffen und in einem stetigen und engen Austausch mit allen Stakeholdern diskutiert werden.
Das Diskussionspapier ist unter www.bundesnetzagentur.de/1059172 veröffentlicht. Stellungnahmen zum Diskussionspapier können bis zum 30. Juni 2025 abgegeben werden. (pq)