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Edna-Verband: Kleine und mittlere Versorger bei Preisabsicherung unterstützen

01.02.2023 – Während die derzeit sinkenden Energiepreise von Verbraucher:innen positiv aufgenommen werden, geraten die Stromlieferanten zunehmend in Schieflage, weil das Delta zwischen Terminpreis und Marktpreis mit liquiden Mitteln abgesichert werden muss. Die Initiative evu+ im edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. fordert deswegen die Bundesregierung auf, gerade kleinen und mittleren Versorgern, die weitgehend auf sich selbst gestellt sind, weil sie keine Kommune hinter sich haben, mit Bürgschaften oder einer Anpassung des bundeseigenen Margining-Finanzierungsinstruments aus der Not zu helfen.

Glühbirne und 50-Euro-Schein

Foto: Armin Schreijäg (AS_Appendorf) / pixabay.com

Bürgschaften statt Kredite als Finanzierungshilfe

„Eine konkrete Unterstützung, um Insolvenzen vor allem bei kleineren Versorgern abzuwenden, wären nicht Kredite, sondern Bürgschaften für die Betroffenen“, schildert Rüdiger Winkler, Geschäftsführer beim edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation. Die Bundesregierung hat bislang nur ihr sogenanntes „Margining-Finanzierungsinstrument“ aufgesetzt, welches über Kreditlinien der KfW bedient wird. Auch dieses berücksichtige bislang nicht die Bedürfnisse kleinerer und mittelgroßer Akteure in der Energiebeschaffung.

„Das Programm sollte nicht künstlich auf den Börsenhandel mit angeschlossenem Clearing begrenzt sein, wo in der Regel nur große, finanzkräftige Akteure unterwegs sind“, fordert Sebastian Sladek, Vorstand der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG. Um die Breite der Energiewirtschaft zu erreichen – und damit auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten – müsse das Programm auf den so genannten OTC-Handel ohne Clearing ausgeweitet werden, so Sladek weiter. Insbesondere über dieses Marktsegment organisiert das Gros der kleinen und mittelständischen Energiewirtschaft seine Beschaffung.

Hintergrund zur Energiebeschaffung auf den Handelsplätzen

Seitdem die Preise an den Handelsplätzen sinken, müssen Energielieferanten immer höhere Sicherheiten für ihre Terminkontrakte nachschießen. Denn der Stromeinkauf erfolgt stets für eine bestimmte Menge zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Dabei gibt es jedoch zahlreiche Unsicherheiten. Käufer oder Verkäufer könnten in der Zwischenzeit insolvent gehen. Oder der Verkäufer kann bei steigendem Preis nicht mehr liefern und der Käufer muss dann am Markt zu aktuellen Preisen beschaffen. Sinkt der Preis und der Käufer kann nicht abnehmen, muss ein anderer Käufer für die Mengen (zu tieferem Preis) gefunden werden. Deshalb wird an den Handelsplätzen von beiden Vertragspartnern ein Pfand eingefordert, das auf einem Sperrkonto hinterlegt wird. Gelingt das Geschäft, wird das Pfand zurückgezahlt. (ds)

www.edna-bundesverband.de