30.01.2023 – Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vom 01. Januar 2023 hat erste Rahmenbedingungen zur Förderung und zum Ausbau der Agri-Photovoltaik geschaffen. Damit die Technologie, mit der auf landwirtschaftlichen Flächen gleichzeitig Nahrungsmittel und Solarstrom produziert werden können, ihr volles Potenzial für das Gelingen der Energiewende ausschöpfen kann, müsse die Bundesregierung jedoch dringend die letzten Hürden beseitigen. Das fordert zumindest die Arbeitsgruppe „Begleitforschung Agri-Photovoltaik“ in einem Positionspapier. Bei ihren Einschätzungen stützt sich die Arbeitsgruppe auf die Expertise eines Netzwerkes mit 19 Mitgliedern, darunter die Universität Hohenheim in Stuttgart, das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE und die Hochschule Geisenheim University.
Die Arbeitsgruppe mahnt insbesondere an, dass die hocheffizienten Varianten der Technologie bei der Förderung benachteiligt würden. Dies gelte gerade für hoch aufgeständerte Anlagen, die einen besonderen synergetischen Nutzen haben, da unter den Solarmodulen weiterhin Landwirtschaft betrieben werden kann. Aber: Vor allem wegen der gestiegenen Stahlpreise sind die hoch aufgeständerten Anlagen teurer als bodennahe Modelle. Da die derzeitige Förderung diese Unterschiede nicht berücksichtigt, konkurrieren die Modelle miteinander. Die vergleichsweise hohen Kosten stehen einem Durchbruch der hoch aufgeständerten Anlagen im Weg. „Diese Anlagen können einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Dafür brauchen sie dringend Aussicht auf eine angemessene Förderung“, so Jun.-Prof. Dr. Andreas Schweiger, Leiter des Fachgebiets Pflanzenökologie an der Universität Hohenheim. Die Arbeitsgruppe fordert daher ein eigenes Fördersegment für hoch aufgeständerte Anlagen.
Die Wissenschaftler:innen empfehlen daher weitere Forschung, um Anforderungen im Hinblick auf die Bewirtschaftung zu entwickeln. Diese könnten etwa durch ein separates Ausschreibungskontingent umgesetzt werden. In jedem Fall müsse jedoch auch das Baugesetz der neuen Technik Rechnung zollen: Anders als alle anderen erneuerbaren Energien gelten Agri-PV Anlagen nicht als privilegierte Bauvorhaben. Das bedeutet: Ein Bebauungsplan durch die örtliche Kommune ist von Nöten. Oft muss hierfür zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nehmen viel Zeit in Anspruch und verzögern den Ausbau der Anlagen. Agri-PV Anlagen in landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben sollten nach dem Baugesetz privilegiert behandelt werden, fordert die Arbeitsgruppe. Durch eine solche Privilegierung wären Genehmigungen einfacher und schneller möglich.
Um die Energiewende schnellstmöglich voranzutreiben, brauche es zudem eine Digitalisierung der Genehmigungsprozesse sowie ein Ausbau der Fachkompetenzen in den lokalen Genehmigungsbehörden, so das Expertengremium.
Das vollständige Themenpapier ist hier kostenfrei abrufbar. (jr)