Weitere Ergebnisse...

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

So soll der Erneuerbaren-Ausbau beschleunigt werden

06.07.2022 – Mehr Flächen für die Windkraft, Einigung beim Paragrafen 14a EnWG, Abschaffung der EEG-Umlage: Die Ampelkoalition will die erneuerbaren Energien deutlich ausbauen und hat dazu die letzten Details ihrer Gesetzespakete geklärt, unter anderem beim sogenannten Osterpaket. Insgesamt sollen diese Woche über 20 Gesetze und Verordnungen vom Bundestag überarbeitet werden.

Mehr Flächen für Windkraft-Ausbau

Der Ausbau der Windenergie soll durch das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz an Fahrt aufnehmen: Die Bundesregierung verpflichtet damit die Länder, im Schnitt zwei Prozent ihrer Landesfläche für den Bau von Windrädern bis Ende 2032 zur Verfügung zu stellen. Die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin müssen nur 0,5 Prozent ausweisen. In windreichen Bundesländern müssen mehr Flächen bereitgestellt werden: Niedersachen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Rheinland-Pfalz werden zu 2,2 Prozent verpflichtet. Wie die Länder ihr Ziel erreichen, ist ihnen überlassen. Schaffen sie das Ziel hingegen nicht, werden alle bisherigen Abstandsregeln aufgehoben. Länder, die ihre Ziele übertreffen, sollen anderen Ländern Flächen per Staatsvertrag übertragen können. Zudem wurden Zwischenziele vereinbart, diese sollten eigentlich Ende 2026 erreicht werden, die Länder bekommen nun aber ein Jahr mehr Zeit.

Ein wichtiger Hebel für den Ausbau der Windenergie an Land soll sein, dass erneuerbare Energien künftig als im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft sind und der öffentlichen Sicherheit dienen. Dieser Schritt soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und Gerichtsverfahren erleichtern. Dadurch sollen die in der EEG-Novelle definierten Ausbauziele erreicht werden. Bei der Onshore-Windkraft betragen die Ausbauraten zehn Gigawatt pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 Gigawatt Leistung aus Windkraft stammt.

Ausbau der Solarenergie

Bei der Photovoltaik sieht die EEG-Novelle einen Ausbaupfad von 22 Gigawatt pro Jahr vor. Somit sollen im Jahr 2030 insgesamt rund 215 Gigawatt Solar-Leistung in Deutschland erreicht sein. Des Weiteren wurde beschlossen, dass Haushalte eine höhere Vergütung erhalten, wenn sie ihren erzeugten Solarstrom einspeisen. Die Vergütung für sogenannte Volleinspeiser wird leicht gesenkt.

EnWG: Ausbau der Stromnetze fördern

Beschlossene Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sehen verschiedene Maßnahmen zur beschleunigten EE-Nutzung und zum verstärkten Ausbau der Stromnetze vor. Die gesetzlichen Anpassungen straffen die Planungs- und Genehmigungsprozesse bei Stromleitungen, ergänzen die Netzentwicklungsplanungen um die Berechnung eines Klimaneutralitätsnetzes und richten Planungen auf Verteilernetzebene am Ziel einer vorausschauenden und effizienten Bedarfsdimensionierung aus, die auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt. Das angepasste EnWG ermöglicht auch eine höhere Auslastung bestehender Netzinfrastrukturen, um kurzfristig die Transportkapazitäten ausweiten zu können.

EEG-Umlage fällt dauerhaft weg, Ziel eines klimaneutralen Stromsystems bis 2035 aufgegeben

Zudem einigten sich die Ampel-Parteien darauf, dass die Ökostrom-Umlage dauerhaft wegfällt. In diesem Punkt konnte sich die FDP durchsetzen. Seit Anfang Juli liegt die EEG-Umlage bei null Cent. Zudem wurde das Ziel gestrichen, bis 2035 ein klimaneutrales Stromsystem zu erreichen. Das Ziel der Treibhausgasneutralität soll im Jahr 2045 erreicht sein. Auch hierbei konnten sich die Liberalen durchsetzen. Weiterhin festgehalten wird indes an dem Ziel zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), den Anteil an regenerativen Energien beim Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Aktuell liegt dieser Wert nach Berechnungen von Branchenverbänden bei knapp 50 Prozent. Aus dem Entwurf zur EEG-Novelle ist auch die Möglichkeit herausgefallen, den Ökostromausbau über sogenannte Contracts for Difference zu fördern.

In den nächsten zwei Jahren könnten hingegen wieder mehr Kohlekraftwerke Strom liefern. Der Bundestag wird diese Woche wahrscheinlich beschließen, dass Energieversorger ihre Kraftwerksblöcke wieder hochfahren dürfen. Das soll dazu beitragen die Gasreserven zu schonen.

Bundesnetzagentur soll Spitzenglättung regeln

Auch bei der Frage, ob Elektroautos und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie zum Beispiel Wärmepumpen vom Netzbetreiber im Falle einer drohenden Netzüberlastung abgeregelt werden dürfen, konnte wohl eine Einigung erzielt werden. Demnach soll die Bundesnetzagentur die Festlegungen frei treffen, wie die neuen Verbraucher im Stromnetz heruntergeregelt werden sollen. Der Behörde werden laut dem Entwurf für den neuen Paragrafen 14a EnWG marktliche Anreize statt pauschaler Abregelungen empfohlen, verbindlich sei dies jedoch nicht. (ds)

www.bmwk.de